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Achtung: Artikel und Texte aus NS/Hitler-Deutschland 1933-45

Nach der Gleichschaltung der reichsdeutschen Medien direkt nach der Machtübernahme in Februar/März 1933 sind alle Artikel und Texte mit besonderer Aufmerksamkeit zu betrachten. Der anfänglich noch gemäßigte politisch neutrale „Ton" in den technischen Publikationen veränderte sich fließend. Im März 1943 ging Stalingrad verloren und von da an las man zwischen den Zeilen mehr und mehr die Wahrheit über das Ende des 3. Reiches - aber verklausuliert.
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ISA-Komitee 36 Kinematographie

aus KINOTECHNIK Heft 5 / Mai Berlin 1938 - Tagung im Juni 1938

Die Sitzungen des ISA-Komitees 36 Kinematographie finden im Rahmen der Internationalen Normentagung in Berlin im Hause des Vereins Deutscher Ingenieure am 28., 29. und 30. Juni 1938 statt. Der Präsident des Komitees und der Sitzungen ist Dr. W. Rahts, der Vorsitzende der Deutschen Kinotechnischen Gesellschaft und des Deutschen Fachnormenausschusses für Kinotechnik. Über das Programm der Sitzungen (Rohfilmabmessungen, Kamerafenster, Projektorfenster, Lage der Tonspur, Wiedergabespulen und Rohfilmkerne für Film 35 mm, Film 16 mm und Film 8 mm) ist schon berichtet worden *1).
*1) ISA-Komitee 36 Kinematographie. - Kinotechnik 20 (1938) Heftl, S. 28
Normung von Sicherheitsfilm

Zu den Beratungspunkten ist neu hinzugekommen ein Entwurf über den Sicherheitsfilm, der umstehend veröffentlicht ist. Dieser Entwurf geht zurück auf die auf dem Internationalen Photographischen Kongreß in Dresden 1931 gefaßten Beschlüsse. Außerhalb der Arbeitssitzungen und der allgemeinen gesellschaftlichen Veranstaltungen der vom Deutschen Normenausschuß organisierten Normentagung werden die Teilnehmer an den Sitzungen des ISA-Komitees 36 zur Besichtigung der Ufa-Lehrschau in Neubabelsberg um zu einer Veranstaltung der Deutschen Kinotechnischen Gesellschaft eingeladen werden.

Normung von Sicherheitsfilm

Sicherheitsfilm wird seit einer Reihe von Jahren schon ausschließlich für Schmalfilm (Film 16mm und Film 8mm) verwendet, ferner z. B. für Röntgenfilme. In Deutschland bestehen bestimmte Vorschriften für die Eigenschaften des Sicherheitsfilms und ihre Prüfung.

Auch im Auslande gibt es entsprechende Vorschriften, deren internationale Vereinheitlichung auch schon Gegenstand internationaler Verhandlungen gewesen ist, so z. B. auf den Internationalen Photographischen Kongressen in Dresden 1931 und in Paris 1935.

Da in vielen Ländern das Bestreben vorhanden ist, auch den 35mm Film, der hauptsächlich in den Filmtheatern Verwendung findet, allgemein nur als Sicherheitsfilm zu verwenden, besteht die Absicht, im Rahmen des ISA.-Komitees 36 Kinematographie endgültige internationale Empfehlungen für den Sicherheitsfilm (Begriffsbestimmung, Prüfverfahren, Kennzeichnung) aufzustellen. Sie sollen vorläufig jedoch nur für Kinefilm bis zu 35 mm Breite gelten.

Der Normblattentwurf DIN KIN E 51 ist die Unterlage, die den internationalen Verhandlungen des ISA.-Komitees 36, die im Juni d. J. in Berlin stattfinden, zugrunde gelegt wird.

Besondere Aufmerksamkeit wird dabei folgenden drei Fragen geschenkt werden:
1. Soll in der Begriffsbestimmung für den Sicherheitsfilm entsprechend einem von Amerika gestellten Antrage ein Höchstgehalt an Stickstoff vorgeschrieben werden (in Amerika 0,35%)?
2. In welcher Weise soll der Sicherheitsfilm (möglichst international einheitlich) auf dem Rande gekennzeichnet werden?
3. In welcher Weise sollen die Filmkanten des Sicherheitsfilms gekennzeichnet werden, damit man einer Filmrolle ohne Abwickeln ansehen kann, ob sie ganz oder teilweise aus Sicherheitsfilm besteht?

Es wird gebeten, etwaige Stellungnahmen und Vorschläge zu dem Entwurf möglichst bald an den Deutschen Fachnormenausschuß für Kinotechnik, Berlin W 35, Bendlerstraße 32, zu richten, damit sie gegebenenfalls bei den internationalen Verhandlungen berücksichtigt werden können.
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