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Achtung: Artikel und Texte aus NS/Hitler-Deutschland 1933-45

Nach der Gleichschaltung der reichsdeutschen Medien direkt nach der Machtübernahme in Februar/März 1933 sind alle Artikel und Texte mit besonderer Aufmerksamkeit zu betrachten. Der anfänglich noch gemäßigte politisch neutrale „Ton" in den technischen Publikationen veränderte sich fließend. Im März 1943 ging Stalingrad verloren und von da an las man zwischen den Zeilen mehr und mehr die Wahrheit über das Ende des 3. Reiches - aber verklausuliert.
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1936 - Zur Frage der Lagerung von Kinefilmen (= Nitrofilmen)

aus Kinotechnik Heft 18 - September 1936 von  Reg.-Rat Dr.-Ing. L. Metz, Berlin.

Der Nitro-Film ist nicht nur brennbar, er ist hochexplosiv

Die Lagerung größerer Mengen von Zelluloid (Zellhorn) und Filmen ist seit ihrer technischen Großerzeugung Gegenstand ernsthafter Überlegungen der Herstellerfirmen, der verarbeitenden Industrie und des Handels wie auch der Aufsichtsund Sicherheitsbehörden gewesen.

Es mußten dabei im Hinblick auf den Schutz des eigenen Betriebes und der Umgebung folgende Gesichtspunkte Berücksichtigung finden:
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  • 1. die Gefahren durch die zerstörende Wirkung des bei einem Brande mit großer Heftigkeit auftretenden Feuers,
  • 2. die Erstickungs- und Vergiftungsgefahr bei der sogenannten „flammenlosen Zersetzung" durch Auftreten von Kohlenoxyd, Kohlendioxyd, Stickoxyden und Blausäure und
  • 3. die gefahrbringende Druckentwicklung bei schneller Vergasung in massiven Gebäuden ohne hinreichende Entlüftungseinrichtungen.

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Es gab da verherende Brände in Lichtspieltheatern

Mehrere unheilvolle Unglücksfälle der letzten Jahre, wie der Brand in einem Zellhorn verarbeitenden Betrieb in der Schönleinstraße in Berlin, der Brand in den Lichtspieltheatern in Paisley und Zagreb, die Zersetzung von Röntgenfilmen im Krankenhaus von Cleveland, um nur einige zu nennen, sind noch in aller Erinnerung. Sie haben in Deutschland dazu geführt, daß seitens des Reichsarbeitsministeriums ein Ausschuß berufen wurde, der mit der Ausarbeitung von Sicherheitsvorschriften für die Herstellung, Verarbeitung und Lagerung von Zellhorn beauftragt wurde (Reichsausschuß für Zellhorn).

Die von diesem Ausschuß in Vorschlag gebrachten Vorschriften haben ihren Niederschlag in der Verordnung über Zellhorn vom 20. Oktober 1930 (14. Juli 1934) und in den Sicherheitsvorschriften für Zellhorn vom 21. Juli 1931 (5. November 1932) gefunden.

Besondere Beachtung wurde dabei den Zellhorn- bzw. Filmlagern gewidmet, in denen wegen der großen Anhäufung des gefährlichen Materials eine erhebliche Gefahrenquelle gesehen werden mußte. Es wurden deshalb neben allgemeinen Vorschriften für Zellhornlager auch noch weitere besondere Vorschriften für Abfälle aufgestellt, bei denen die Gefahren noch größer sind.

Die allgemeinen Vorschriften für Zellhornlager

Die allgemeinen Vorschriften für Zellhornlager beziehen sich auf Lager in Gebäuden, die nur zur Lagerung bestimmt sind, und in Gebäuden, die auch anderen Zwecken dienen.
Da es zu weit führen würde, die Vorschriften an dieser Stelle im einzelnen zu erörtern, sei auf die entprechenden Veröffentlichungen im Reichsgesetzblatt und den Sonderdruck „Vorschriften für Zellhorn" aus dem Reichsarbeitsblatt 1932, Nr. 32, Teil I hingewiesen.

Eine Klasse von Zellhornlagern soll dagegen etwas eingehender besprochen werden, weil sie mit die größten Gefahren für die Gesundheit und das Leben von Menschen bietet. Es sind dies die Lager in Gebäuden, die außer der Aufbewahrung von Zellhorn und Filmen auch anderen Zwecken dienen.

Für diese Lager wird gefordert, daß Zellhorn nicht unter Räumen aufbewahrt werden darf, in denen sich Menschen dauernd aufhalten, woraus sich ergibt, daß die Lager im allgemeinen in den obersten Stockwerken unterzubringen sind.

Im Falle der Unterbringung im Dachgeschoß kann von einer feuerbeständigen Decke, die sonst vorgeschrieben ist, abgesehen werden; die Decke kann bei genügendem Abschluß gegen die Nachbarräume aus der ungeschützten Dachfläche bestehen. Die Umfassungswände und Türen müssen dagegen feuerbeständig sein. Die Wände sollen 25 cm stark sein oder aus gleichwertigen doppelten Wänden mit einer Luftschicht bestehen. Für den Fußboden wird Unverbrennlichkeit gefordert, falls die Decke des darunterliegenden Raumes nicht feuerbeständig ist. Bezüglich der Beleuchtung sind nur Tageslicht oder elektrische Beleuchtungskörper in Schutzglocken zulässig.

Außerdem bestehen besondere Heizvorschriften.

Für die Belüftung der Räume ist wenigstens ein ins Freie gehendes Fenster oder wenigstens eine Abzugsöffnung vorgesehen, deren Gesamtfläche mindestens 5% der Bodenfläche des Raumes betragen muß. Die höchstzulässige Lagermenge beträgt 4.000 kg Zellhorn (Ausnahmen sind möglich).

Aus den genannten Vorschriften geht die Absicht, die zu ihrer Aufstellung geführt hat, deutlich hervor: bei einem Brande oder einer Zersetzung sollen die Flammen bzw. die Zersetzungsgase nach obenhin rasch entweichen können, ohne daß dadurch eine Benachteiligung der in dem Gebäude tätigen Menschen bzw. der Nachbarschaft eintritt.

Ob die vorgeschriebene Bauart eines derartigen Lagers im Falle eines Brandes oder einer Zersetzung tatsächlich den gewünschten Verlauf gewährleistet, war allerdings bisher nicht sicher.
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Film-Lager in Wohngegenden

Dieser Frage kam aber deshalb eine besondere Bedeutung zu, weil in der Berliner Innenstadt sich zahlreiche Lager der genannten Art in dichtbewohnten Gegenden befinden, die an sich eine stete Gefahrenquelle darstellen.

Es ist daher vom Reichsausschuß für Zellhorn mit dankenswerter Unterstützung behördlicher Stellen ein größerer Brandversuch durchgeführt worden, der über die Geeignetheit der baulichen Maßnahmen Aufschluß geben sollte. Über den Versuch und die dabei erzielten Ergebnisse soll im folgenden kurz berichtet werden.

Versuchshaus- und Meßeinrichtungen

Es wurde ein Versuchshaus errichtet, das den oben erwähnten Lagern weitgehend entsprach. Der Aufbau ist aus Abb. 1 und 2 ersichtlich. Der obere Raum sollte dem Filmlager entsprechen, während der darunterliegende einen Wohnraum andeuten sollte.

Der Lagerraum hatte eine Grundfläche von 3 x 4m2 eine Höhe von 3,60m und einen Rauminhalt von rd. 43 m3. Die Fundamente und die 38cm starken Umfassungswände im unteren Gebäudeteil waren aus Kalksandstein in Zementmörtel hergestellt. Die Decke des unteren Raumes war eine Holzbalkendecke mit Stakung und Lehmschüttung, die geröhrt und geputzt wurde.

Oberhalb der Decke waren die Umfassungswände 25cm stark aus Hintermauerungssteinen aufgeführt. Die Dachkonstruktion bestand aus fünf Sparren; in der Dachmitte war ein Entlüftungsschlot von 0,6 x 1m Grundfläche 5% der Bodenfläche, entsprechend
den Zellhornvorschriften, eingebaut. Der Schlot erhielt drei feststehende verglaste Fenster und ein Fenster, das als Kippflügel ausgebildet war.

Die aufgenagelte Dachschalung, mit Pappe gedeckt, bildete die Dachhaut. Die Dachdecke war geröhrt und geputzt, die Wandflächen des Raumes erhielten glatten Putz; der Fußboden war als Zementestrich etwa 5 cm stark hergestellt.

An der Westseite des Hauses war eine FFT-Tür mit Z-Zarge eingebaut. Um das Haus herum wurde in etwa 1 m Entfernung unterhalb des Daches ein mit Teerpappe bedecktes Holzdach aus Abdeckbrettern angebracht. Das Dach hatte eine Breite von 2 m.
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Die Lagerung im Inneren

In dem Haus wurden auf zwei an der Nord- und Südwand aufgestellten Regalen je 1.000 kg, also 2.000 kg, oder die Hälfte der für derartige Lager zulässigen Höchstmenge an belichteten und entwickelten Filmen untergebracht.

Die Filme waren vorschriftsmäßig in Pappkartons verpackt; einige Pakete wurden in Höhe der Zündstelle aufgeschnürt. Die Inbrandsetzung erfolgte durch zwei gleichzeitig auf elektrischem Wege zur Zündung gebrachte Brandkörper von 1kg Gewicht.

Zur Temperaturmessung waren im Lagerraum sowie an den Außenwänden, der Türaußenseite und in der Holzbalkendecke eine Reihe von Maximumthermometern angebracht. Ferner waren an den freien Innenwänden Film- und Metallstreifen aufgehängt sowie einige Segerkegel aufgestellt.

Zur Feststellung der Wärmeausbreitung in der Umgebung waren in Abständen von 5, 10 und 20m um das Haus eine Reihe von Holzlatten aufgestellt, die in 1,5 und 3m Höhe Film- und Metallstreifen trugen.

Zur Ermittlung des Druckes im Innern des Hauses waren mehrere Bleimeßdosen angebracht. Aus der Durchbiegung der Bleimembranen konnte nach Eichung die Größe des aufgetretenen Druckes ermittelt werden. Schließlich wurde versucht, die Gaszusammensetzung im Rauminnern während des Brandes, d. h. die An- oder Abwesenheit von nitrosen Gasen oder Blausäure, festzustellen.
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Versuchsverlauf und Ergebnisse

Es herrschte am Versuchstage Südwestwind in einer Stärke von 6 Sekundenmetern. Die Lufttemperatur betrug außerhalb des Hauses 5°, im Raum 4°, in der Holzbalkendecke 2°.

15 Sekunden nach der Zündung traten die ersten weißen Dämpfe aus der Lüftungsklappe heraus (s. Abb. 3), nach 30 Sekunden wurde Herausschlagen von Flammen beobachtet. 10 Sekunden später zersprangen die feststehenden Fenster des Schlotes.

Nach 1 Minute 25 Sekunden war das Dach des Versuchshauses in Brand geraten, aus dem Schlot schlug eine stark fauchende, an den Rändern rußende Flamme. Aus den Türfugen trat starker, grauer Rauch aus. Nach 1 Minute 50 Sekunden begann das angebaute Holzdach zu brennen. 3 Minuten bis 6 1/2 Minuten nach Versuchsbeginn brannte das Feuer am heftigsten (s. Abb. 4).

Das Dach des Versuchshauses stand dabei in vollem Feuer, das angebaute Holzdach in der Windrichtung zum großen Teil in Flammen. Nach 7 Minuten gingen die Flammen zurück. Nach 11 1/2 Minuten brannte nur noch der Holzrahmen des Entlüftungsschlotes. 16 Minuten 45 Sekunden nach Versuchsbeginn wurde die Tür des Brandraumes geöffnet, die ihre Form behalten hatte, noch dicht im Rahmen saß und sich mit Leichtigkeit aufschließen ließ.

Die Außentemperatur der Tür war auf 28° gestiegen. (In einem kleinen Umkreis wurden 60° geschätzt.) Die Filme waren zum größten Teil verkohlt, ebenso die Regale. An mehreren Stellen war Glut zu beobachten, die nach dem Luftzutritt sich ziemlich rasch zu einem Feuer entwickelte, so daß nach 1/2 Min. - bis zur Beendigung von Filmaufnahmen - die Regale in starken Flammen standen.

Das Dach des Versuchshauses war auf der dem Wind abgekehrten Seite stark durchgebrannt. 20 Min. nach Versuchsbeginn wurde der im Innern entfachte Brand mit einem Strahlrohr abgelöscht.

Nach Beendigung des Versuches wurden in den verkohlten Resten noch Pakete bzw. einzelne unversehrte Filmrollen von insgesamt 41,5 kg Gewicht vorgefunden.
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Beim Brand entstanden Temperaturen bis 659°

Die im Raum aufgetretenen, Temperaturen lassen sich wegen des nachträglichen Brandes infolge Öffnens der Tür nur angenähert angeben. Während in der Südostecke des Raumes an der Decke die Temperatur von 234° nicht überschritten worden war, waren an der Türwand oben Temperaturen von über 419° und unter 659° aufgetreten.

An den Regalen waren nur noch die Kupferstreifen (Schmelzpunkt 1083°) aufzufinden. Ob die übrigen Streifen (z. B. auch AL [659°]) geschmolzen sind oder beim Löschen zerstört wurden, läßt sich nicht angeben. Offenbar hatten im Raum starke Strömungen stattgefunden.

Mehrere Bleimeßdosen zeigten übereinstimmend Drucke von 0,25 atü an. (Der von zwei Dosen angegebene Druck von 2,2 atü ist wohl nicht bei dem Brande entstanden, sondern durch das Auftreffen eines Löschstrahles verursacht worden.)

In den zu Beginn und nach Beendigung des Versuches aus dem Raum abgesaugten Gasen war weder Stickoxyd noch Blausäure nachzuweisen. Während des Höhepunktes des Brandes war leider eine Verstopfung des Entnahmerohres eingetreten.

Die Temperaturen an den Wänden betrugen außen 9° (Südwand), 19° (Ostwand) und 22° (Nordwand). Sie sind vor allem auf eine Strahlung der in der NO-Richtung abziehenden Flammen zurückzuführen.

Die Temperatur in der Holzbalkendecke war mit 2° (???) unverändert geblieben.
Die Sparren des Daches waren z. T. stark angekohlt. Das angebaute Holzdach war teilweise abgebrannt bzw. angekohlt.

In der Umgebung waren in der Windrichtung in 5 und 10 Meter Entfernung die Filmstreifen in 1,5 und 3m Höhe in Brand geraten (Entzündungstemperatur 173°). Außerdem waren in 5m Abstand der Zinn- und Bleistreifen völlig geschmolzen sowie der Zinkstreifen an einer Stelle durchgeschmolzen (419°). In 20m Entfernung wurden in der Windrichtung Temperaturen von 26° festgestellt.
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Schlußfolgerungen

Der Versuch zeigt, daß die große Filmmenge innerhalb sehr kurzer Zeit zur fast völligen Zersetzung gekommen ist.

Wahrscheinlich ist im Raum nur kurze Zeit eine höhere Temperatur aufgetreten. Wegen Luftmangels wird die Flamme im Innern wohl bald erloschen sein. Die Zersetzung ist dabei wohl so schnell vor sich gegangen, daß die Explosionsgrenzen überschritten wurden, ohne daß das Gas-Luft-Gemisch zur explosiven Umsetzung kam.

Dank der günstigen Funktion des Entlüftungsschlotes ist ein größerer Druck nicht aufgetreten. Es hat sich also die verwendete Bauart, insbesondere das leichte Dach und die Abzugsvorrichtung für die Gase bzw. Flammen, gut bewährt.

Auch die Wandstärke der Umfassungswände und des Fußbodens hat sich als ausreichend erwiesen. Bzgl. der Grundfläche des Schlotes sollte indessen eine Vergrößerung erwogen werden, besonders im Hinblick auf die zulässige Einlagerung der doppelten Menge an Zellhorn bzw. (Nitro-)Filmen in derartige Lager.

Der Versuch hat weiter gezeigt, daß der Mauerüberstand des Lagerraumes von 1m über Dach nicht ausreichend ist, um bei ungünstigem Wind das darunter gelegene Dach sicher vor dem Inbrandgeraten zu schützen.

Vorschläge

Es erhebt sich die Frage, ob die bei dem Brandversuch gewonnenen Erkenntnisse, die für den Bau freistehender Lager zweifellos von Bedeutung sein werden, sich für die einleitend erwähnten Lager in engbebauten Wohngegenden so auswerten lassen, daß auch hier ausreichender Schutz für die betr. Gebäude, in denen sich die Lager befinden, und ihre Umgebung gesichert erscheint.

Es müßten in diesen Fällen über den derzeitigen Stand hinausgehende Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt werden. Beispielsweise könnte ein mehrere Meter aus dem Dach des Lagerraumes herausragender Entlüftungsschlot aus unbrennbarem Material angebracht werden, dessen sichere Verankerung aber gewisse Schwierigkeiten bereitet.

Eine andere Möglichkeit ist in dem Aufbau eines besonderen Raumes für das einzulagernde Zellhorn auf das bisherige oberste Geschoß bzw. in einer entsprechenden über das Dach hinausgehenden Erhöhung des derzeitigen Lagers zu erblicken. Abgesehen davon, daß sich diese Maßnahme nur bei Flachdächern durchführen läßt, wird ihre Anwendung aus statischen Gründen in den wenigsten Fällen möglich sein.

Es wäre deshalb überaus wünschenswert, wenn die gefährlichen Lager aus den dichtbebauten Wohnbezirken verschwinden und in die Außenbezirke der Städte verlegt würden. Ein mustergültiges Lager dieser Art, das vor kurzem unweit Berlin auf freiem Felde von den Geyerwerken errichtet wurde, ist in Abb. 5 wiedergegeben.

Ziel wird der schwerbrennbare Azetatfilm sein müssen

Die Maßnahme einer Verlegung der Lager würde indessen entbehrlich sein, wenn es in absehbarer Zeit gelänge, das Zellhorn durch andere weniger gefährliche Kunststoffe weitgehend zu ersetzen.

Auf dem Gebiete des Films wird man wohl in dem schwerbrennbaren Azetatfilm einen immer stärkeren Konkurrenten des Nitrofilms erblicken dürfen, und es steht zu hoffen, daß in nicht allzu weiter Ferne derartige Filme nicht, wie heute, nur für Liebhaberzwecke, sondern auch auf breiter Grundlage als Kinofilme hergestellt und verwendet werden.
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Ein Artikel aus 1936
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