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Achtung: Artikel und Texte aus NS/Hitler-Deutschland 1933-45

Nach der Gleichschaltung der reichsdeutschen Medien direkt nach der Machtübernahme in Februar/März 1933 sind alle Artikel und Texte mit besonderer Aufmerksamkeit zu betrachten. Der anfänglich noch gemäßigte politisch neutrale „Ton" in den technischen Publikationen veränderte sich fließend. Im März 1943 ging Stalingrad verloren und von da an las man zwischen den Zeilen mehr und mehr die Wahrheit über das Ende des 3. Reiches - aber verklausuliert.
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Geschichtliches

Hatte das Projektions-Lebensrad von Brown aus dem Jahre 1869 ein Malteserkreuz?

aus Heft 3 im Februar 1936 von Dr. Carl Forch.

Geschichtliche Fragen zum Malteserkreuz

Es ist neuerdings die Behauptung aufgestellt worden, daß bei einem von A. B. Brown im Jahre 1869 angegebenen „Projektions-Lebensrad" (Magic Latern, amerik. Pat.-Schr. 93 594) ein Malteserkreuz verwendet worden sei. Auf diesen Apparat hat als erster wohl Hopwood (Living Pictures, London 1899, S. 21 u. 46) mit der Bemerkung verwiesen, daß die Bilder dort absatzweise unter Benutzung einer Einrichtung geschaltet würden, die dem Malteserkreuz nahekomme. (A very close approach.) Auch F. P. Liesegang spricht in seinen „Zahlen u. Quellen zur Gesch. der Projektionskunst und Kinematographie" (Düsseldorf, 1926 S. 55) davon, daß bei jenem Projektor die Bildscheibe absatzweise gedreht werde.

Das Malteserkreuz stellt die Verbindung eines Getriebes mit einem Gesperre dar; es wirkt, solange der Einzahn mit einem der Schlitze in Eingriff steht, als Getriebe, bei dem die gleichförmige Winkelgeschwindigkeit der Einzahnwelle eine von Null bis zu einem Höchstwert ansteigende und dann wieder bis Null absinkende ungleichförmige Winkelgeschwindigkeit der Kreuzwelle hervorruft, und es wirkt vom Austritt des Einzahnes bis zu dessen nächstem Eintritt als Gesperre, indem die Sperrwulst auf der Einzahnscheibe mit einem der Sperrbogen auf dem Kreuz zusammenwirkend die Kreuzscheibe in einer bestimmten Lage festhält.
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Was ist ein Malteserkreuz - mit mehr als 4 Zähnen

Man spricht, falls diese beiden Wirkungen (Getriebe und Gesperre) vorhanden sind, auch dann von einem Malteserkreuz, wenn die Vierzahl der Schlitze und damit die Kreuzform nicht gewahrt ist und wenn auf der gleichförmig umlaufenden Welle mehr als ein Triebzahn vorhanden ist.

Das von Brown für den Antrieb der Bildscheibe verwendete Getriebe wäre, trotzdem es zehn Schlitze im angetriebenen Teil und zwei Zähne im antreibenden Teil aufweist, als Malteserkreuz zu bezeichnen, wenn es auch als Gesperre wirkte, d. h., wenn die Bildscheibe tatsächlich für eine irgendwie in Betracht kommende Zeit in einer bestimmten Lage festgehalten würde. Das ist aber nicht der Fall. *1)

Der Brownsche Projektor

Der Brownsche Projektor ist für die Geschichte der Kinematographie trotzdem interessant genug, um eine nähere Betrachtung zu erfahren.

In seinem äußeren Aufbau hat er durch die mit je zwei Abdeckflügeln versehene Verschlußblende H (Abb. 1) eine gewisse Ähnlichkeit mit einem Kinoprojektor.

*1) Eine ausführliche Behandlung des Malteserkreuzes vom Standpunkt der Kinematik gibt z. B. H. Alt in der Zeitschrift „Werkstatt-Technik", 1916, S. 229. Es heißt dort bei der Definition des Begriffes Malteserkreuz: „Hierbei wird die Bewegung durch Triebstöcke übertragen und jede Ruhezeit durch eine Zylindersperrung gesichert."

Die auswechselbare Bildscheibe P mit aufgezeichneten Bildern *2) der einzelnen Bewegungsphasen eines in sich zurückkehrenden Bewegungsvorganges ist in einen drehbaren Ring K eingesetzt, der mit einem Zahnrad M kämmt, auf dem eine mit zehn radialen Schlitzen versehene Scheibe S sitzt. In diese Schlitze greift abwechselnd einer der beiden Stifte i der stetig umlaufenden Scheibe I ein, die auf der Welle G sitzt, die vorn die Verschlußscheibe H trägt.

Beleuchtung und Dunkelheit auf dem Schirm verhalten sich wie 1:1. Sobald der eine Stift i seinen Schlitz verläßt, tritt der andere in den nächsten ein. Der Eintritt ist für die in der Abbildung gewählten Abmessungen nahezu tangential.

Es fehlt aber die dem Malteserkreuz eigentümliche Wirkung als Gesperre für die Bildscheibe; ein Bildstillstand von endlicher Zeitdauer ist nicht vorhanden. Die Drehung der Bildscheibe nimmt nach dem Sinusgesetz von Null zu einem Höchstwert zu und wieder zu Null ab genau wie beim Malteserkreuz, es schließt sich aber bei Brown an den Nullwert sofort wieder ein neuer Anstieg an, während beim Malteserkreuz eine Sperrperiode sich einschiebt, die bei den üblichen Ausführungsformen das Dreifache der Schaltdauer ausmacht.

Die Darstellung der Wege nach der Zeit

Trägt man die Verschiebung des Bildes von oben nach unten und die Zeit von links nach rechts auf, so stellt der Linienzug A (Abb. 2) die Verhältnisse des Brownschen Projektors und B die eines gebräuchlichen Malteserkreuzes dar.

Mit H ist die Zeit in A angegeben, während der bei dem Brownschen Apparat die Verschlußscheibe das Objektiv freigibt und mit D die Zeit der Verdunkelung; entsprechend ist in B die Zeit der Verdunkelung durch einen Abdeckflügel von 60 Grad mit D eingezeichnet, während hier die mit H bezeichnete Zeit für die Projektion zur Verfügung steht, allerdings zur Flimmerverhütung durch das Dazwischenschlagen der überzähligen Flügel unterbrochen wird.

Zusammenfassung

Zusammenfassend ist zu sagen, daß das von Brown angegebene Getriebe weder vom Standpunkt der Kinematik als Malteserkreuz angesprochen werden darf noch die Bewegung der Bildscheibe erzeugt, die der Kinotechniker von dem Malteserkreuz verlangt.

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