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Achtung: Artikel und Texte aus NS/Hitler-Deutschland 1933-45

Nach der Gleichschaltung der reichsdeutschen Medien direkt nach der Machtübernahme in Februar/März 1933 sind alle Artikel und Texte mit besonderer Aufmerksamkeit zu betrachten. Der anfänglich noch gemäßigte politisch neutrale „Ton" in den technischen Publikationen veränderte sich fließend. Im März 1943 ging Stalingrad verloren und von da an las man zwischen den Zeilen mehr und mehr die Wahrheit über das Ende des 3. Reiches - aber verklausuliert.
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Die Kinotechnik in der Patentstatistik 1938

aus KINOTECHNIK 1939 - Heft 9 / Sept. - Zeitschrift für die Technik im Film
Von Dipl.-Volksw. F. Barth
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Die Statistik des Reichspatentamtes

Die alljährlich erscheinende Statistik des Reichspatentamtes über dessen Tätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr ist nunmehr veröffentlicht worden. Sie enthält vor allem einen Überblick über die angemeldeten, erteilten, gelöschten und noch bestehen den Patente, die erledigten Patentanmeldungen, die Patentanmeldungen nach dem Lande ihrer Herkunft, die Erledigung der Nichtigkeitsanträge, die Erledigung der Anträge auf Erteilung der Zwangslizenz und die Lebensdauer der Patente.

Weiterhin werden, nach Klassen getrennt, die Gebrauchsmusteranmeldungen und Gebrauchsmustererteilungen, die Geschäftslage in Gebrauchsmustersachen, die Schutzdauerverlängerungen, Löschungen und Übertragungen von Gebrauchsmustern und die Erledigung der Anträge auf Löschung von Gebrauchsmustern behandelt.

Interessante Einblicke gewährt schließlich noch eine Zusammenstellung über die angemeldeten, eingetragenen, abgewiesenen, zurückgenommenen, gelöschten und verlängerten Warenzeichen sowie die internationale Markenregistrierung.

Volkswirtschaftlich beachtlich sind in erster Linie die Patentanmeldungen und Patenterteilungen. Hier ist seit 1934 folgende Entwicklung zu verzeichnen:
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Die Patente

Jahr Anmeldungen Hauptpatente Zusatzpatente insgesamt
1934 52.856 15.254 1757 17011
1935 53.592 14.507 1632 16139
1936 56.163 14.975 1775 16750
1937 57.139 13.010 1516 15068
1938 56.217 13.545 1523 14526

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Anmerkung : Die 3 rechten Spalten summieren die erteilten Patente im Vergleich zu der Spalte 2 mit den Anmeldungen.
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Erläuterungen zu den Zahlen

Bemerkenswert ist vor allem die Tatsache, daß die Zahl der Patentanmeldungen, die von 1934 bis 1937 eine Steigerung aufzuweisen hatte, im vergangenen Jahre um 922 abgenommen hat.

Dagegen hat sich die Zahl der bekanntgemachten Anmeldungen von 17782 (1937) auf 17964 (1938) erhöht. Erheblichen Schwankungen war in den letzten Jahren die Zahl der Einsprüche unterworfen. Sie belief sich 1934 auf 10869, erhöhte sich 1935 auf 11147, um 1936 auf 11112 und 1937 auf 9573 abzusinken. Das vergangene Jahr brachte wieder eine Erhöhung der Einsprüche auf 9975.

Zugenommen hat von 1937 auf 1938 auch die Zahl der Beschwerden und zwar von 5579 auf 7890. Erhöht hat sich ferner die Zahl der Versagungen nach erfolgter Bekanntmachung, um 390, die der erteilten Patente um 542 und die der vernichteten und zurückgenommenen Patente um 9.

Die nach der Patentrolle am Jahresschluß in Kraft gebliebenen Patente bezifferten sich 1935 auf 86.366, erhöhten sich 1936 auf 87.943, stiegen dann 1937 weiter auf 88.342 und erreichten 1938 die stattliche Anzahl von 93.673, ein Ergebnis, das allerdings immer noch unter den Ziffern der Jahre 1931 bis 1933 liegt. Von den 56.217 Patentanmeldungen des Jahres 1938 entfielen 48.241 auf das Deutsche Reich, der Rest von 7.976 auf das Ausland.
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Anmeldungen aus dem Ausland

Der Anteil des Auslandes ist von 15,1% im Jahre 1937 auf 14,2% im vergangenen Jahre zurückgegangen. An den Auslandsanmeldungen waren vor allem beteiligt die Vereinigten Staaten von Nordamerika mit 1957, die Schweiz mit 1136, Großbritannien mit 939, Frankreich mit 894, die Niederlande mit 546 und Italien mit 513.

In geringerem Umfange entfielen 1938 Patentanmeldungen noch auf Belgien, Dänemark, Island, Jugoslawien, Norwegen, Polen, Schweden und Ungarn.
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Die Gebrauchsmuster

Von erheblichem Interesse ist auch die vergleichende Statistik des Reichspatentamtes über die Gebrauchsmuster, also jener Schutzrechte, die vom Patentamt eingetragen werden ohne vorherige Prüfung auf Neuheit, Erfindungshöhe und fortschrittliche Wirkung.

Über den Verlauf der Gebrauchsmusteranmeldungen und Gebrauchsmustererteilungen seit 1934 gibt die nachfolgende Übersicht Aufschluß:
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Jahr Gebrauchsmuster-Anmeldungen Gebrauchsmuster-Erteilungen
1934 54630 37000
1935 56352 36700
1936 56621 35300
1937 52 538 30000
1938 50329 29500

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Sowohl die Anmeldungen als auch die Eintragungen weisen also in den letzten Jahren eine rückläufige Entwicklung auf. Das Jahr 1938 zeigt eine Abnahme der Anmeldungen um 2209, während die Eintragungen um 2500 zurückgegangen sind. Am Ende des Jahres 1938 waren insgesamt 118279 Gebrauchsmuster in Kraft.

In der für die Kinotechnik zuständigen Patentklasse 57, welche die gesamte Kinematographie sowie das Filmwesen, daneben aber auch die Photographie, die ebenfalls zum großen Teil hier einschlägig ist, umfaßt, ist seit 1933 folgende bemerkenswerte Entwicklung festzustellen:
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Die Patente für Kinotechnik

Jahr Patentanmeldungen Patenterteilungen
1933 1633 504
1934 1235 541
1935 1313 396
1936 1341 442
1937 1259 347
1938 1203 395

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Im Vergleich zu anderen Wirtschaftsgruppen muß das Verhältnis zwischen Patentanmeldungen und Patenterteilungen als günstig bezeichnet werden. Die Zahl der Löschungen belief sich 1938 auf 269. Von 1877, dem Zeitpunkt der Errichtung der Patentrolle, bis 1938 wurden in der Patentklasse 57 insgesamt 33296 Patente angemeldet und 11615 Patente erteilt.

In der Kinotechnik kommt auch den Gebrauchsmustern erhebliche praktische Bedeutung zu. In der zuständigen Gebrauchsmusterklasse 57 (Kinematographie und Bildtonfilm) ist seit 1933 folgende aufschlußreiche Verschiebung eingetreten:
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Die Gebrauchsmuster für Kinotechnik

Jahr Gebrauchsmuster-anmeldungen Gebrauchsmuster-erteilungen
1933 1664 1332
1934 1231 1013
1935 1243 863
1936 1236 886
1937 1063 780
1938 1140 718

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Insgesamt wurden bis 31. Dezember 1938 auf dem Gebiete der Kinotechnik 27772 Gebrauchsmuster angemeldet.
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Erstmal nur Verfahren des Bildtonfilms

Die vorerwähnten Patente und Gebrauchsmuster erstrecken sich zunächst auf den Bildtonfilm, und zwar auf Verfahren und Hilfsmittel für die Aufnahme, Wiedergabe, Vervielfältigung und Nachbehandlung von Bild-und Tonaufzeichnungen, auf das Nachsynchronisieren, das Schneiden und Kleben von Bildtonfilmen, auf Kontaktvorrichtungen, weiterhin auf Mittel zum Synchronantrieb und zum Wiederherstellen des Gleichlaufs von Bild- und Tonträgern, auf Kontrollmittel für den Gleichlauf bzw. für die Übereinstimmung von Bild und Ton, schließlich noch auf den Zusammenbau von Kinemato-graph mit Tongerät für gemeinsamen Bild- und Tonträger sowie auf Mittel zur Bewegung des gemeinsamen Bildtonträgers.

Weitere Neuerungen betreffen farben-kinematographische Verfahren, Vorrichtungen zum Entwickeln von Filmbändern sowie Kopiermaschinen für Filmbänder. Einige Patente und Gebrauchsmuster beziehen sich auf räumlich wirkende Kinematographie, auf Antriebswerke und Getriebsteile für kinematographische Aufnahme- und Wiedergabegeräte, auf die Regelung des Bildbandes im Bildfenster, auf Bildbandführungsmittel, auf Einrichtungen zur Verhütung des Flimmerns, auf Steuermittel und Markierungen am Bildband, auf Bildbandbehälter sowie Einrichtungen zum Umspulen von Filmbändern, auf Projektionslampen, Zeitdehner und dgl.

Mehrere Patente und Gebrauchsmuster erstrecken sich auf das Gebiet des Feuerschutzes und betreffen insbesondere Einrichtungen zum Verhindern von Filmbränden sowie feuersichere Lagerung von Filmen. Von Bedeutung sind in diesem Zusammenhang eine Reihe Neuerungen an Einrichtungen und Verfahren für Kombinations-, Trick- und Zeitraffer-Aufnahmen, sowie an Einrichtungen für Titel- und Textaufnahmen und -wiedergabe.

Lichtbild- und Filmgeräte

Für Lichtbild- und Filmgeräte wurden im Jahre 1938 auch Warenzeichen angemeldet und eingetragen. Die statistischen Ziffern der Warenzeichenklasse 22b geben allerdings kein einwandfreies Bild, da in dieser Klasse auch noch andere Erzeugnisse enthalten sind.

Vorstehende Ausführungen gewähren nicht nur einen Überblick über die Entwicklung der Patentanmeldungen und Patenterteilungen,

über die Anmeldung und Erteilung von Gebrauchsmustern und die Anmeldung und Eintragung von Warenzeichen auf dem Gebiete der Kinotechnik, sondern es wird vor allem auch kurz dargelegt, welche Gebiete die patentierten Neuerungen sowie die erteilten Gebrauchsmuster betreffen.

Vor allem wird darauf hingewiesen, an welchen Stellen in der Patentrolle, der Gebrauchsmusterrolle und der Warenzeichenrolle die die Kinotechnik berührenden Fachgebiete zu finden sind, wodurch ohne Schwierigkeiten eine Unterrichtung über bestimmte Einzelheiten ermöglicht wird.
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