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Achtung: Artikel und Texte aus NS/Hitler-Deutschland 1933-45

Nach der Gleichschaltung der reichsdeutschen Medien direkt nach der Machtübernahme in Februar/März 1933 sind alle Artikel und Texte mit besonderer Aufmerksamkeit zu betrachten. Der anfänglich noch gemäßigte politisch neutrale „Ton" in den technischen Publikationen veränderte sich fließend. Im März 1943 ging Stalingrad verloren und von da an las man zwischen den Zeilen mehr und mehr die Wahrheit über das Ende des 3. Reiches - aber verklausuliert.
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Bearbeitung des Sicherheitsfilmes, 35mm

aus KINOTECHNIK 1939 - Heft 5 / Mai - Zeitschrift für die Technik im Film

Von Dr. A. Schilling, Wolfen Vortrag auf der Jahrestagung der Reichsfilmkammer Berlin 1939

Die bevorstehende gesetzliche Einführung der Sicherheitsfilmunterlage zur ausschließlichen Verwendung von 35mm Kinepositivfilmen hat - entsprechend den besonderen mechanischen Anforderungen der Kinefilmprojektion in den Lichtspieltheatern - eine langjährige Vorbereitung in der Rohfilmindustrie gefunden.
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Forderung nach Beseitigung der Nitrounterlage

Die Gefährlichkeit der Nitrounterlage bei der Herstellung, Verarbeitung, Projektion und Lagerung infolge ihrer leichten Entflammbarkeit und der explosionsartigen Verbrennung unter Bildung giftiger Gase hat schon seit langem die Forderung nach Beseitigung der Nitrounterlage für Filmzwecke sowohl von Seiten der erzeugenden als auch der verarbeitenden Industrie und aller in Frage kommenden staatlichen Stellen bedingt.

Dabei ist anzuerkennen, daß die zahlreichen behördlichen Sicherheitsvorschriften und apparativen Vorkehrungen Unglücksfälle weitgehend einschränkten.
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Sicherheitsfilmunterlage bislang nur bis 16mm Filmmaterial

Allgemein ist bekannt, daß die Sicherheitsfilmunterlage gesetzlich zunächst für alle perforierten und unperforierten Filme unter 35mm Breite und für den Röntgenfilm aller Formate im Jahre 1937 zur Anwendung gelangt ist.

Durch die stetig erreichte Verbesserung der mechanischen Eigenschaften (Bruchlast, Dehnung, Perforationsfestigkeit, Wasserlängung, Schrumpfung und Planlage) bei der Herstellung der Sicherheitsfilmunterlage ist von der Rohfilmindustrie die Grundlage für die Einführung des Sicherheitsfilmes 35mm breit, geschaffen worden. Durch die Arbeiten und die Unterstützung der Reichsfilmkammer und der verschiedensten Behörden und Industrien wurden die bekannten Großversuche zur Erprobung der Sicherheitsfilmunterlage in den letzten Jahren durchgeführt.

Über die Ergebnisse des ersten Reichsfilmkammer- Großversuches wurde von Herrn Regierungsrat Dr. Metz auf der Jahrestagung 1937 der Deutschen Kinotechnischen Gesellschaft berichtet. Kinotechnik 20 S. 1 (1938).

Weiterhin wurde über die Auswertungen der Deutschen Kinotechnischen Gesellschaft im Dezember 1938 der Großversuche in dem Sprechabend der Arbeitsgruppe Theatertechnik von Herrn Kluche vom Ufa-Verleih über die Erfahrungen und die Bewährung des Sicherheitsfilmes im normalen Theaterbetrieb berichtet.

Vom Deutschen Fachnormenausschuß für Kinotechnik sind die Grundlagen für die Definition des Sicherheitsfilmes, die zur Festsetzung des Normblattes DIN KIN 51 geführt haben, geschaffen worden.
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Vier neue Gesichtspunkte beim Sicherheitsfilm

Grundsätzlich werden durch den Sicherheitsfilm 35mm keine neuartigen Bedingungen bei der Herstellung der Kopien an die Entwicklungsanstalten gestellt.

Die photographischen Eigenschaften der Sicherheitsfilme entsprechen den bisher handelsüblichen Positivfilmen auf Nitrounterlage in der Empfindlichkeit, Gradation und Entwicklungsgeschwindigkeit, so daß der Sicherheitsfilm auf den gleichen Kopier- und Entwicklungsmaschinen verarbeitet werden kann.

Trotzdem werden vier Gesichtspunkte bei der Bearbeitung des Sicherheitsfilmes besonders beachtet werden müssen:

  • 1. Klebestelle: Zur Ausführung der Klebestellen ist ein besonderer Klebekitt erforderlich.
  • 2. Wasserlängung: Die noch etwas größere Wasserlängung des Sicherheitsfilmes bedingt in den Entwicklungsmaschinen der Kopieranstalten eine Kontrolle der Zugbelastung des Filmes in den Bädern und im Trockenschrank, sowie eine richtige Einstellung der Temperatur, Feuchtigkeit und der Luftmenge in den Trockenschränken.
  • 3. Schrumpfung: Die geringere Schrumpfung des entwickelten Sicherheitsfilmes gegenüber dem Nitrofilm bedingt eine Änderung des Zahnabstandes an den Tranportrollen der Projektionsapparate, um eine geringere Beanspruchung der Sicherheitsfilmkopien in der Vorführung zu erzielen, eine Änderung, die gelegentlich der normalen Auswechslung der Transportrollen erfolgen kann. Im Jahre 1931 ist schon einmal wegen der kleiner gewordenen Schrumpfung des Positivfilmes auf Nitrounterlage eine Änderung des Zahnabstandes der Transportrollen durchgeführt worden. Es wird daher vorgeschlagen, mit den Verleihbetrieben im Laufe dieses Jahres eingehende Messungen über den Perforationsschritt der Sicherheitsfilme durchzuführen, um eine gesicherte Basis zu schaffen für die in Vorschlag gebrachte Änderung der Transportrollen der Vorführungsapparate.
  • 4. Kennzeichnung des Sicherheitsfilmes: In der Zeit der Einführung des Sicherheitsfilmes ist eine sorgfältige Kontrolle erforderlich, um durch das Nebeneinander- Verarbeiten von Filmen auf Sicherheitsunterlage und auf Nitrounterlage Verwechslungen zu vermeiden. Es wird daher außer der vorgeschriebenen Signierung des Sicherheitsfilmes eine Methode zur Kenntlichmachung des Sicherheitsfilmes gegenüber dem Nitrofilm vorgeschlagen.

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Ergänzung :

Zu 1. Die unterschiedliche Löslichkeit der Sicherheitsfilmunterlage gegenüber Nitrofilm bedingt die Benutzung von Filmkitten besonders abgestimmter Zusammensetzung, für die Rezeptvorschriften herausgegeben sind und die man auch im Handel käuflich„ erwerben kann.

Die Haltbarkeit der Klebestellen wird verbessert» wenn
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  • a) stets ein frischer und für Sicherheitsfilmunterlage geeigneter Klebekitt benutzt wird, dessen Klebefähigkeit nicht durch Verlust an Lösungsmitteln vermindert ist;
  • b) außer der Entfernung der Emulsionsschicht am Filmstreifen auch die Rückseite des anderen Filmstreifens angerauht wird;
  • c) die frische Klebestelle möglichst lange unter Druck in der Klebepresse auftrocknen kann.

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Es kommt aber nicht nur auf die Haltbarkeit der Klebestellen an, sondern auch auf die Geschmeidigkeit der Klebestellen. Unsorgfältig hergestellte Klebestellen (mehrere Perforationslöcher überklebt, zu starke Wölbung der Klebestellen) bedingen durch die starke Abbremsung der Klebestellen im Projektorfenster eine frühzeitige Zerstörung der Perforationslöcher des Filmes, und durch Reißen oder Brechen an der Klebestelle des Filmes kann im ungünstigen Fall eine Vorführung empfindlich gestört werden.

Die mangelhafte Ausführung der Klebestellen geschieht leider auch heute noch bei Nitrofilm von den Vorführern der Lichtspieltheater, wie bei der Kontrolle der Kopien bei den Verleihfirmen festgestellt wird. Die mangelhafte Ausführung von Klebestellen, die die Lebensdauer einer Filmkopie merklich herabsetzen kann, müßte sowohl für die Nitrounterlage, wie auch für die Sicherheitsfilmunterlage unbedingt vermieden werden.

Zur Wasserverlängung

Zu 2. Während der Dauer der Entwicklung, Fixierung und Wässerung in der Entwicklungsmaschine tritt durch die Aufnahme von Wasser in die Filmunterlage und in die Emulsionsschicht eine Quellung des Filmes ein.

Diese sogenannte Wasserlängung - auf eine genaue Definition kann an dieser Stelle nicht eingegangen werden - ist beim Sicherheitsfilm noch etwas größer als beim Film auf Nitrounterlage. Zur Orientierung kann man sich für handelsübliche Filme 35mm folgende Wasserlängungswerte (relative Zahlenangaben) merken:

  • Nitro-Filme 0,2-0,4%
  • alte Sicherheitsfilme 0,8-1,2%
  • neue verbesserte Sicherheitsfilme 0,4-0,6%


Diese Wasserverlängung eines Filmes ist bei gegebener chemischer Zusammensetzung der Filmunterlage und -emulsion und den üblichen Verarbeitungsbädern abhängig von der Temperatur und der Behandlungsdauer, sowie von der Zugbelastung in der Entwicklungsmaschine.

Zur Erzielung optimal niedriger Werte der Wasserlängung bei der Bearbeitung in den Bädern der Entwicklungsmaschine sind also die auf den Film wirkenden Zugkräfte auf das lediglich zum Transport der Filme notwendige Maß herabzusetzen, da die Behandlungsdauer und die Bäder durch die Entwicklungsvorschrift festgelegt sind.

Die Zugkräfte in den Bädern der verschiedenen Entwicklungsmaschinentypen sind sehr untunterschiedlich und schwanken, soweit es bekannt ist, von 100 bis 450 g pro Filmstreifen. Die in den Behandlungsbädern der Entwicklungsmaschinen bis zur Schlußwässerung eingetretene Wasserlängung hat, wie die praktischen Verarbeitungen zeigen, keinen nachteiligen Einfluß auf den Filmtransport.
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Rückschrumpfung bei der Trocknung

Im Trockenschrank tritt dann bekanntlich bei der Trocknung der Emulsionsschicht eine Rückschrumpfung des Filmes ein, bei der die Ausgangslänge des Filmschrittes nicht nur erreicht, sondern sowohl für Nitro- als auch für Sicherheitsfilme unterschritten wird.

Die Trocknung im Trockenschrank der Entwicklungsmaschine ist durch Einstellung der Luftmenge, Temperatur und Feuchtigkeit, sowie geringe Belastung des Filmes in der Transportvorrichtung so zu leiten, daß die normalerweise eintretende Rückschrumpfung in der richtigen Größenordnung und ohne Ungleichmäßigkeiten vonstatten geht.

Bei einer so auf richtige Rückschrumpfung geleitete Trocknung wird auch ohne weiteres eine einwandfreie Planlage des Films erzielt und das polygonale Aufwickeln des Filmes am Trockenschrank vermieden. Da die Trockenschränke der Entwicklungsmaschinen unterschiedlich gebaut sind, lassen sich eindeutige Trocknungsbedingungen nicht genau vorschreiben.

Als Anhalt können folgende Werte dienen:

Belastung je Filmstreifen nicht über Luftmenge im Trockenschrank 200 g Trockentemperatur 28-35° C Luftfeuchtigkeit 25 -40%

Bei Einhaltung dieser Bedingungen wird der Perforationslochabstand (t) des Sicherheitsfilmes nach der Entwicklung mindestens den Lochabstand des unverarbeiteten Filmes 100 t *» 475,00 mm besitzen. Günstiger ist die Verarbeitung geleitet, wenn der Lochabstand für 100t unter 475,00 mm liegt, zum Beispiel zwischen 100 t =474,5 bis 474,8 mm. Als Betriebsanordnung müßte in jeder Entwicklungsanstalt die laufende Kontrolle des Lochabstandes direkt am Trockenschrank der Entwicklungsmaschine durchgeführt werden.

Toleranz beim Perforationslochabstand

Bei Beobachtung einer Abweichung des Perforationslochabstandes bei den oben angegebenen Werten müßte sofort eine Kontrolle der Entwicklungsmaschine

1. hinsichtlich der Zugspannung auf den Film in den Bädern und im Trockenschrank und
2. auf die Einhaltung der oberen angegebenen Trocknungsbedingungen stattfinden, um außer der Trocknung der Emulsionsschicht und einer guten Planlage des Filmes auch den für die Lebensdauer einer Kopie richtigen Perforationslochabstand des vorführfertigen Filmes zu erhalten.

Mit den jetzt handelsüblichen Sicherheitsfilmen und Entwicklungsmaschinen können diese Verarbeitungsbedingungen erfüllt werden.

3. Zweimal hat im Laufe der letzten Jahre infolge der Verminderung der Schrumpfung des Nitrofilmes die richtige Einstellung des Zahnabstandes der Transportrollen der Projektoren zum Perforationslochabstand des entwickelten Filmes zur entscheidenden Debatte gestanden; einmal beim Übergang der Perforierung von den Kopieranstalten auf die Rohfilmfabriken selbst und zum zweiten Male im Jahre 1931 auf dem Internationalen Kongreß für Photographie in Dresden.

Damals wurde infolge der geringeren Schrumpfung des entwickelten Filmes der Durchmesser der 16-zähnigen Zahntrommel auf 23,95 -0,05mm heraufgesetzt; unter Berücksichtigung einer mittleren Filmdicke von 150um ergibt sich ein Zahnabstand von 4,73mm entsprechend einer mittleren Schrumpfung des Filmes von 0,4%, bezogen auf dem Perforationslochabstand des ungeschrumpften Filmes bei 100 t = 475 mm = 0% Schrumpfung.

Diese Änderung der Zahntrommeln an den Projektoren (DIN KIN 10) wurde vorgenommen, um durch die Angleichung des Zahnabstandes der Zahntrommel an den Perforationslochabstand der Filme eine geringere Beschädigund der Perforationslöcher des Filmes zu erreichen, besonders zu Beginn der Laufzeit der Kopien.
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Durchmesser der Zahntrommeln und Filmschrumpfung

Diese Zusammenhänge zwischen Durchmesser der Zahntrommeln und Filmschrumpfung sind von Professor Joachim im Jahre 1926 in einer richtungweisenden Abhandlung dargelegt worden. Es muß an diese alten Änderungen der Filmunterlage und der Zahntrommeln der Projektoren erinnert werden, weil der jetzt entwickelte Sicherneitsfilm eine geringere Schrumpfung besitzt, als der Nitrofilm, so daß mit der allgemeinen Einführung des Sicherheitsfilmes 35mm im kommenden Jahre grundsätzlich eine nochmalige Heraufsetzung des Zahnabstandes der Transportrollen an den Projektoren, vielleicht auf 4,74mm bei 150um Filmdicke, entsprechend einer mittleren Filmschrumpfung von 0,2% eingeführt werden muß.

Bei der Auswertung von Kopien vom Reichsfilm-kammerversuch auf Sicherheits- und Nitrounterlage ergab sich der auf Grund der Laboratoriumsversuche erwartete Unterschied in der Schrumpfung, und zwar hatte der Sicherheitsfilm eine geringere Schrumpfung als der Film mit Nitrounterlage.

Die große Bedeutung des Einflusses des Abstandes der Perforationslöcher und der Transportzähne auf das Auftreten der Lochbeschädigungen in Abhängigkeit von der Vorführungszahl der Kopien bei sonst konstant gehaltenen Versuchsbedingungen (Zahnabstand der Transporttrommel * 4,73 mm) erhärten die Versuche, die in den Laboratorien der Agfa mit Kopien durchgeführt wurden, in denen wechselweise entwickelte Nitro- und Sicherheitsfilme mit einem Lochabstand von 4,73 und 4,75mm zusammengestellt waren.

Mit steigender Vorführungszahl traten die Perforationslochbeschädigungen zuerst bei den Filmstreifen mit dem größten Lochabstand von 4,75mm sowohl bei den Sicherheitsfilmen als auch bei den Nitrofilmen auf. Die Sicherheitsfilmstreifen mit dem Perforationslochabstand 100 t =473 mm zeigten mit steigender Vorführungszahl stets geringere Lochbeschädigungen als die Nitrofilmstreifen mit dem Perforationslochabstand 100 t = 4,75 mm.
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Geplante Schrumpfungsmessungen

Wenn bei dem zunehmenden Verbrauch an Sicherheitsfilmen 35mm die Beobachtung sich allgemein erhärten läßt, daß die jetzt handelsüblichen Sicherheitsfilme eine geringere mittlere Schrumpfung bei einwandfreier Verarbeitung in den Entwicklungsanstalten besitzen als die Filme auf Nitrounterlage, so wird - wie schon erwähnt - eine erneute Erhöhung des Zahnabstandes von 4,73 auf vielleicht 4,74mm an den Schalt- und Transporttrommeln erfolgen müssen.

Die Auswechslung der Transporttrommel an den Projektoren könnte anläßlich der Erneuerung der durch normalen Verschleiß verbrauchten Transporttrommel im kommenden Jahre erfolgen, wenn inzwischen durch den Normenausschuß die Vorbereitungen für diese Änderungen getroffen sind.

Um möglichst bald noch weitere zuverlässige Unterlagen auf der breiten Basis der Praxis über die Schrumpfung des Positivsicherheitsfilmes 35 mm im Verleihbetrieb der Kopien zu erhalten, wird gebeten, entsprechende Meßreihen des Lochabstandes bei den zuständigen Verleihorganisationen durchzuführen. Wichtig ist die Schrumpfungsmessung vom Einsatz einer Kopie in den Verleih, besonders bis zu den ersten 50 bis 100 Vorführungen.

Kenzeichnung des Sicherheitsfilms 35mm durch das Zeichen ISA

Zu 4. Im augenblicklichen Stadium der steigenden Einführung des Sicherheitsfilmes 35mm erwächst den Kopieranstalten durch die noch gleichzeitige Verarbeitung von Sicherheits- und Nitrofilmen die Aufgabe einer sorgfältigen Trennung der beiden Filmsorten während der Bearbeitung.

Von den Rohfilmfabriken muß, den zu erwartenden gesetzlichen Vorschriften entsprechend, der Sicherheitsfilm 35mm durch das Zeichen ISA gekennzeichnet sein. Es darf also auch nur solcher Sicherheitsfilm, der den Vorschriften des DIN-Blattes hinsichtlich Stickstoffgehalt, Brenndauer und Entflammungspunkt entspricht, als solcher gekennzeichnet, in der handelsüblichen Verpackung durch besonders deutliche, in der Dunkelkammerbeleuchtung lesbare Etiketten an die Kopieranstalten geliefert werden.

Im Augenblick der Entnahme der Filmrolle aus der Blechbüchse ist der unentwickelte Rohfilm noch durch ein am Anfang einperforiertes Zeichen ISA gekennzeichnet, so daß auch die ausgepackte unentwickelte Rohfilmrolle als Sicherheitsfilm an dieser Signierung zu erkennen ist.

Nach der Entwicklung ist der Film durch die Lichtsignierung „ISA" am Rande eindeutig gekennzeichnet.
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Unterscheidung eine mühsame Unbequemlichkeit

Zur Feststellung, ob eine entwickelte Filmrolle nur aus Sicherheitsfilm besteht, muß die Filmrolle, unter gleichzeitiger Betrachtung der Signierung am Filmrande, umgerollt werden. Diese besonders für die Übergangszeit wichtige Kontrolle ist für die Kopieranstalten und die Verleihfirmen eine Unbequemlichkeit, so daß noch nach einem einfachen Weg zur schnellen Erkennbarkeit von Sicherheits- und Nitrofilm in einer Filmrolle gesucht worden ist.

Dieser wurde auch gefunden und besteht darin, daß die Sicherheitsfilmunterlage eine schwach bläuliche Einfärbung über die ganze Filmbreite erhält. Diese schwach blaue Einfärbung der Sicherheitsunterlage kann in so geringer Intensität erfolgen,daß sowohl vom Auge als auch bei der Projektion in einer Filmlage noch keine Transparenzänderung wahrgenommen wird, dagegen ergibt sich eine merkliche Transparenzänderung bei Betrachtung durch die Breitseite einer Filmrolle.

Die Differenz zwischen so eingefärbtem Sicherheitsfilm und nicht gefärbtem Nitrofilm bei der oben beschriebenen Betrachtungsart ist so deutlich, daß in einer solchen Sicherheitsfilmrolle schon eine einzelne Lage eines nicht eingefärbten Nitrofilmes eindeutig zu erkennen ist; Voraussetzung ist, daß der Nitrofilm nicht dieselbe Färbung aufweisen darf.

Die durch eine schwach bläuliche Einfärbung der Sicherheitsfilmunterlage mögliche Schnellmethode zur einwandfreien Nachprüfung einer entwickelten Sicherheitsfilmrolle auf das Vorhandensein von Nitrofilm-streifen, sowohl in den Kopieranstalten, als auch in Verleih- und Vorführungsbetrieb, ist dem Deutschen Fachnormenausschuß für Kinotechnik zur Einführung, neben der DIN-Randsignierung unterbreitet worden^

Zusammenfassung:

Bei den Vorteilen, die die Einführung des 35mm breiten Sicherheitsfilmes für die Kinoindustrie mit sich bringt, sind die in Vorschlag gebrachten vier Gesichtspunkte für die Bearbeitung des Sicherheitsfilmes ohne weiteres zu beachten und notwendige Änderungen an den vorhandenen Einrichtungen ohne nennenswerte Kosten durchzuführen.

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