Achtung: Artikel und Texte aus NS/Hitler-Deutschland 1933-45
Nach der Gleichschaltung der reichsdeutschen Medien direkt nach der Machtübernahme in Februar/März 1933 sind alle Artikel und Texte mit besonderer Aufmerksamkeit zu betrachten. Der anfänglich noch gemäßigte politisch neutrale „Ton" in den technischen Publikationen veränderte sich fließend. Im März 1943 ging Stalingrad verloren und von da an las man zwischen den Zeilen mehr und mehr die Wahrheit über das Ende des 3. Reiches - aber verklausuliert.
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Die Verwertung von Altfilm-Material
aus KINOTECHNIK 1939 - Heft 11 / Nov. - Zeitschrift für die Technik im Film
Von Dipl.-Kfm. Elfriede Radioff. (Auszug aus einer volkswirtschaftlichen Arbeit)
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- Amerkung : Jetzt ist Krieg und jetzt wird jeder Rohstoff "kriegswichtig". Vor allem sämtliche aus dem Ausland zu beschaffenden Rohstoffe wie Zellhorn oder Zelluloid und ganz besonders das Silber sind rar und kostbar.
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Die Rohstoffe des Films
Der mengenmäßig wesentlichste Bestandteil des Films ist Zellhorn oder Zelluloid. Zellhorn ist eine amerikanische Erfindung. 1878 wurde dieser Stoff nach Deutschland gebracht und nun auch hier verarbeitet.
Da Zelluloid ein biegsamer, elastischer und vollkommen durchscheinender Körper ist, kam man darauf, ihn statt des Glases für photographische Zwecke zu verwenden, besonders, da Glas hierbei manchen Nachteil hat, vor allem sein Gewicht und seine Zerbrechlichkeit.
Die ersten lichtempfindlichen, transparenten Filme wurden dann von Goodwin (AP 610861) hergestellt. Reichenbach in Rochester kam unabhängig von ihm zum gleichen Ziel. Sein 1889 erteiltes Patent (AP 417202) baute die Eastman Kodak-Gesellschaft aus.
Ausgangsmaterial für Film ist die Kollodiumwolle, die von den Filmfabriken gewöhnlich fertig bezogen wird. Sie entsteht dadurch, daß Baumwolle durch Waschen mit Ätznatron entfettet, mit Natriumhypochlorit gebleicht und durch Behandeln mit einer Mischung aus Salpeter- und Schwefelsäure in Nitrozellulose verwandelt wird. Nitrozellulose mit einem Zusatz von Kampfer bildet die Trägerschicht des Films.
Mit dem Wachsen der Filmindustrie häufte sich das Filmmaterial in den Lagern der Filmproduzenten und -Verleiher. Im Jahre 1892 erhielt der Amerikaner Frederic Crane ein britisches Patent (Nr. 6542) auf die Herstellung eines Lackes aus Nitrozellulose.
Die modernen Nitrozelluloselacke verdanken ihre Entstehung den großen Mengen nach dem Krieg vorhandenen Schießpulvers, für die man eine Verwendung suchte, ebenso den ausgedehnten durch den Krieg notwendig gewordenen Fabrikationsstätten, die man ausnutzen wollte.
Zuerst wurden diese Lacke von der Firma Du Pont de Nemours & Co. in Wilmington hergestellt (AP 1535438, 177 001108, 1710453). Durch die immer wachsende Bedeutung der Nitrolacke und die steigenden Schwierigkeiten der Filmlagerung bei den Filmproduzenten und -Verleihern angeregt, kam man auf den Gedanken, die Nitrozellulose alter, unbrauchbar gewordenen Filme zur Lackherstellung zu verwenden und gleichzeitig bei der Bearbeitung das Silber zurückzugewinnen.
Die Rückgewinnung des Silbers, ohne auch den Zelluloidstreifen zu verwenden, wäre unrentabel. 1913 wurde der erste Filmverwertungsbetrieb in Deutschland errichtet. Im Laufe der Jahre entstanden weitere Unternehmungen dieser Art, zum Teil mit Unterstützung von Filmkopieranstalten. Heute gibt es etwa zehn in Deutschland.
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Standort
Bei der Wahl des Standorts waren für die Filmverwertungsindustrie folgende Gesichtspunkte zu beachten: Rohstoff- oder Absatznähe, Sicherung gegen Feuersgefahr, Arbeiterfrage und in Orten ohne Wasserleitung die Beschaffenheit des Wassers und vorhandene Wassermenge.
Wichtiger als die Absatznähe ist die Nähe des Beschaffungsmarktes. Es kann von der deutschen Lackindustrie mehr Altfilmmaterial - nach seiner Verarbeitung - aufgenommen werden, als in Deutschland anfällt.
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Zellhorn-Vorschriften
Die „Verordnung über Zellhorn" vom 20. Oktober 1930 enthält im Abschnitt VI die Verordnung über „Aufbereitung von Zellhornfilmabfällen".
Ausführliche Bau- und Betriebsvorschriften regeln die Verarbeitung von Altfilm, Vorschriften, die durchaus begründet sind, wenn man bedenkt, daß 1 kg Film 3.500 bis 4.500 K entwickelt, wobei Temperaturen von 1.500 bis 1.700°C entstehen können. Bei zwei großen Bränden in Deutschland sind einmal etwa 50.000 kg in einer Stunde, ein anderes Mal etwa 10.000 kg in einer halben Stunde verbrannt. Die Geschwindigkeit der Verbrennung ist etwa 15- bis 18 mal größer als die von Tannenholz.
Beschaffung
Die Beschaffung ist heute bei der Altfilmverwertung, wie in vielen Gewerbezweigen eines der größten Probleme, das jedoch nicht erst in den letzten Jahren entstand, sondern in dem Augenblick einsetzte, als man die vielseitigen Möglichkeiten der Altfilmverwertung erkannte.
Als 1913 der erste Filmverwertungbetrieb nach Deutschen Reichspatenten Lacke und Klebstoffe daraus herstellte, bildete sich ein Preis für Altfilm, er war plötzlich zu einer Ware geworden.
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Preise
1915 kostete 1 kg Altfilm durchschnittlich 0,25 Mark. Allmählich stieg der Preis an. Ende 1929 wurden 1,25 bis 1,35 ReichMark pro kg gezahlt. 1932 jedoch kostete 1 kg nur ca. 0,40 ReichMark, da die Auslandspreise infolge der Pfundabwertung sehr gesunken waren. Dann wurden die Preise wieder stark in die Höhe getrieben, bis 1935 der Reichskommissar für Preisüberwachung eingriff und folgende Preise festsetzte:
Altfilm in Rollen ReichMark 0,95 pro kg
Schnitzel „ 0,54 „
Weißfilm „ 1,05 „ „
Am 30. Juni 1939 erfolgte eine neue Regelung durch den Reichskommissar für die Preisbildung und es gelten heute folgende Preise:
Altfilm in Rollen, rein schwarz-weiß ReichMark 0,75 pro kg
zelluloid-gefärbt „ 0,60 „
„ „ Stücken (schwarz-weiß oder
Zelluloid gefärbt) „ 0,50 „
Ausschußschnitzel „ 0,30 „ „
Weißfilmabfälle, belichtet oder unbelichtet „ 1,05 „ „
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Begriffe
Unter Altfilm in Rollen sind Filmstreifen von mindestens 10m Länge zu verstehen, Altfilm in Stücken sind Abfälle von mindestens 1m Länge, kleinere Stücke sind Ausschußschnitzel.
Verschiedenen Mißständen im Altfilmhandel und der Filmverwertung machte neben dem Erlaß des Reichskommissars für Preisüberwachung von Anfang 1935 die „Anordnung über die Verwertung von Altfilm" des Präsidenten der Reichsfilmkammer vom 14. April 1936 ein Ende.
Alle Versuche, die Filmverwertungsbetrtebe einem Verband einzuordnen, scheiterten, ebenso mißglückte der Versuch, Anfang 1934 einen Verband der Filmwäschereien zu gründen, die Filmverwertungsbetriebe wurden daher der Wirtschaftsgruppe chemische Industrie zugeordnet, und zwar der sog. Sammelabteilung, der chemische Betriebe angehören, für deren Produktion keine eigene Fachgruppe errichtet wurde.
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Anfallmengen
Die wesentlichsten Altfilmmengen fallen bei den Filmverleihern an. Nach einer Schätzung werden jährlich in Deutschland etwa 60.000.000m Film für Kopien hergestellt, also etwa 500.000kg, und zwar nur für den Inlandsbedarf. Dazu kommt das Ausschnittmaterial der Filmproduzenten. Zu diesem bei der Filmindustrie anfallenden Altfilmmaterial kommt noch das Abfall- und Ausschußmaterial der Rohfilmindustrie, das allerdings zum größten Teil von den Rohfilmfabriken selbst aufgearbeitet wird.
Auslandsmarkt
Die Rohfilmproduktion der ganzen Welt betrug im Jahre 1928 ca. 800.000.000m = 6.667.000kg zu einem Altfilmwert von ca 9.334.000 RM zum damaligen Durchschnittspreis von 1,40 RM pro kg. Die Einfuhr nach Deutschland ist schwer festzustellen, da einwandfreie statistische Zahlen darüber nicht vorliegen, jedoch stieg die Einfuhr von Zellhornabfällen seit 1926 bis 1931 beständig.
1926 wurden 370t = 111.000 RM eingeführt, 1930 dagegen 858 t = 842.000 RM. 1931 fiel die Einfuhr auf 471 t = 365.000 RM, stieg dann wieder an und erreichte mengenmäßig 1934 mit 1.351 t und wertmäßig 1936 mit 1.540.000 RM ihren Höhepunkt. Die Ausfuhr von Zellhornabfällen ging seit 1928, "wo" (??) sie 588 t = 566.000 RM. betrug, ständig zurück und betrug 1937 nur noch 65 t = 54.000 RM. Die Einfuhr überstieg stets die Ausfuhr.
Die Hauptländer, aus denen Deutschland Zellhorn-abfälle einführt, sind: Großbritannien, USA, Frankreich, Holland und Belgien, ausgeführt wird hauptsächlich nach USA., der Tschechoslowakei, Großbritannien und der Schweiz. Für Einfuhr- bzw. Devisengenehmigungen ist die Reichsstelle Chemie zuständig.
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Transport
Transportvorschriften für Altfilm enthält die Anlage C zur Eisenbahnverkehrsordnung vom 16. Mai 1928 in der Fassung vom 1. Juli 1931 (abgedruckt im Nachtrag VIII zum Deutschen Eisenbahn-Gütertarif Teil I Abteilung a).
Lange Eisenbahntransporte für Altfilmmaterial sind nur bei sehr niedrigen Preisen tragbar, weshalb Auslandsmaterial meist auf dem Seeweg nach Deutschland befördert wird. Die Beförderungsvorschriften für Filmabfälle fallen unter Anlage 1, Ziff. III b zur Seefrachtordnung. (Polizeiverordnung vom 22. August 1929, HMBI. S. 245.)
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Bedarfsmengen
Der Jahresbedarf an Zellhornabfällen wird 1933 von einigen Wäschereien für Deutschland auf etwa 800 bis 1.000 t geschätzt (Eingabe an den Reichswirtschaftsminister vom November 1933). Diese Zahl mag vom Standpunkt der Wäschereien aus richtig sein, doch gewiß nicht, wenn man in Betracht zieht, daß seit 1932 das gewaschene Filmmaterial in einigen Betrieben so weit veredelt wird, daß es als Ersatz der zur Lackherstellung notwendigen, aber wesentlich teuereren Kollodiumwolle angesehen werden kann, wenn es auch nicht absolut gleichwertig ist. Schon 1933 brauchte die deutsche Lackindustrie 1.214 t Zellulose-Rohstoffe, eine Menge, die sich seither bedeutend erhöht hat. Da in Deutschland nicht genügend Altfilmmaterial anfällt, ist Einfuhr notwendig.
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Verzollung
Nach dem Warenverzeichnis ist Zelluloid nur dann nach Position 639 zollfrei, wenn es in der Beschaffenheit von Abfällen eingeht. Belichtete Kinofilme nach Position 640, die zu anderen als Vorführungszwecken (zur Herstellung von Lacken und Klebemitteln) eingeführt werden, sind unter Zollsicherung zollfrei.
Produktion
Sind die Filme in die Wäscherei gelangt, so interessiert das Bild nicht mehr, wohl aber die Bildschicht, denn sie soll entfernt werden. Zweck des Waschens ist es, eine möglichst reine Zelluloidschicht zu erhalten. Dem Waschen geht ein Sortieren nach Farben und Herstellerfirmen voraus, da die Fabrikate der einzelnen Firmen verschiedene Viskosität haben, die für die Verwendungsmöglichkeit der Zellulose bei der Herstellung verschiedener Lacktypen entscheidend ist.
a) Gewaschener Film
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Waschen nach Verwendungszweck
Über die Art des Waschens entscheidet der Verwendungszweck. Das Material kann so gewaschen werden, daß das Zelluloidband als solches erhalten bleibt, um in der Filmindustrie als Blankfilm Verwendung zu finden, während bei der Herstellung von Lacken die Form des Zelluloids keine Rolle spielt. Jedenfalls müssen die auf der Zellulose haftenden Schichten so entfernt werden, daß die Zellulose in ihrer chemischen Zusammensetzung nicht angegriffen wird.
Blankfilm
Bei der Verarbeitung zu Blankfilm werden die Filmbänder zu großen Rollen zusammengeklebt und durch Holzbottiche geleitet, in denen durch verdünnte Lauge die Emulsionsschicht entfernt wird. Rotierende Metallbürsten können den Vorgang beschleunigen. Nach einer gründlichen Wäsche in Wasser wird das Filmband getrocknet. Früher wurde der so gewaschene Film auch mit Bildern bedruckt und als Spielzeugfilm verwendet.
Lackrohstoff
Größere Schwierigkeiten treten ein, wenn das Filmmaterial als Lackrohstoff Verwendung finden soll. Hier ist die Gelatineschicht möglichst vollständig zu entfernen, damit sich beim Lösen keine schleimigen Rückstände bilden. Eine Rückgewinnung der Gelatine ist unrentabel.
Die Filme können klein gehackt oder auch in Bändern gewaschen werden. In der Praxis finden verschiedene Waschmethoden Anwendung. So schlägt das österr. P 112989 vom 4. März 1927 von Dr. Pick, Klosterneuburg eine Behandlung mit Natronlauge vor, während das DRP 364845 der Kl. 39b der Agfa vom 16. Oktober 1920 die Behandlung der Filme durch Hypochlorite verlangt.
Mit der Behandlung gefärbter Filme befaßt sich das engl. P 326471 vom 11. Dezember 1928, Kurt Roos, Mainz.
Das DRP 469688 vom 4. August 1927 der Berliner Celluloid-Verwertung GmbH, Berlin, setzt sich mit den Nachteilen der verschiedenen Entfärbungsmethoden, auch der des Franz. P 491 304 auseinander, auch verschiedene amerikanische Patente befassen sich mit dem Entfärben der Filme, so z. B. das Amerik. P 1547187 vom 2. Januar 1924 von Weiß, New-York, das Amerik. P 1743155 vom 31. Dezember 1925 von Middelston und Du Pont de Nemours & Co., Willmington, auch das Amerik. P 1525750 vom 7. März 1923 von Kocher und Kodak, New-York, und das Amerik. P 1497138 vom 7. März 1923 von Farrow, Kocher und Kodak, New-York.
Eine ganz andere Entfärbungsmethode als die erwähnten Patente schlägt das DRP 453458 Kl. 39b vom 24. Dezember 1924 der IG-Farbenindustrie, Frankfurt/M. vor.
Der gewaschene Film wird dann, wenn in Bändern gewaschen, zum Trocknen aufgehängt, als Schnitzel in Trockenschränken getrocknet.
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b) Lackwolle
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Die verschiedene Viskosität
Erschwerend für die Verwendung gewaschener Filme als Lackrohstoff ist ihre verschiedene Viskosität. Einige Verwertungsbetriebe sind daher bemüht, diese Nachteile zu beseitigen und damit eine Lackwolle herzustellen, die der Kollodiumwolle sehr ähnlich ist und fast dieselben Verwendungsmöglichkeiten hat (DRP 364845, DRP 642969, DRP A. 50935).
Bei diesen Verfahren wird die Viskosität durch Behandlung mit Wärme verringert, denn nur durch niedrige Viskosität wird es ermöglicht, hochkonzentrierte, verarbeitungsfähige Lösungen herzustellen. Das Amerk. P 1572249 vom 15. Juni 1925 von Sheppard, Eherlein und Kodak, New-York, will dagegen durch die Behandlung gelatinefreier Filme mit Wasserstoffsuperoxyd zu einem Produkt kommen, das niedrigviskose Lösungen liefert.
Mit der Herstellung von Lackwolle und einer Erzielung größerer Stabilität befaßt sich das Engl. P. 177536, ebenso das DRP 440844.
Für die Haltbarkeit des Lackes ist es wesentlich, daß die Wolle gut stabilisiert wird, denn noch darin enthaltene Säurereste führen leicht zur Zersetzung. Ein Bleichen der Wolle geschieht am einfachsten mit Chlor.
c) Lösungsverfahren
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Eine weitere Verarbeitungsmethode
Eine weitere Verarbeitungsmethode von Altfilm zu Lackrohstoff, die, da sie die Wärmebehandlung ausschaltet, wesentlich weniger feuergefährlich ist und auch sonst Vorteile aufzuweisen hat, jedenfalls dem einfachen Waschsystem gegenüber, da hier das Entstehen der nur schwer zu entfernenden unlöslichen Rückstände vermieden wird, hat die englische „Cellofilm Corporation" ausgearbeitet. Nach diesem Verfahren wird nicht die Gelatineschicht, sondern das Zellulosematerial aufgelöst.
(Genauere Beschreibungen der einzelnen Herstellungsverfahren folgen in einem weiteren Aufsatz.)
Silber als Nebenprodukt
Schon in dem DRP 221 678 Kl. 57b vom 17. Juni 1909 von Henry Danser, Paris, wird vorgeschlagen, das Silber aus unbrauchbaren Filmen zurückzugewinnen. Es finden jährlich in der Filmindustrie etwa 175.000 kg Silber Verwendung, wenn man die Schätzung für die Rohfilmproduktion von 1932 zugrunde legt. Allein die Agfa verarbeitet jährlich ca. 70.000 kg Silber in die Emulsion, wie sie selbst 1935 angibt. Wenn auch in den Kopieranstalten ein sehr hoher Prozentsatz des Silbers zurückbleibt, haben die Wäschereien doch noch einen Feinsilberanfall von durchschnittlich 350 bis 400 g pro 100 kg Film.
Der Verkauf oder die Weiterverarbeitung dieses Silbers unterliegen den Vorschriften der Reichsstelle für Edelmetalle. Bedeutsam ist die am 6. Oktober 1936 erlassene Verordnung über Preise für Silber (RGBl. I 881, 1936) und die „Allgemeine Anordnung über den Verkehr mit Silber und die Regelung der Preise für Silber und Silbersalze" vom 9. Oktober 1936 (R.-Anz. Nr. 237 vom 10. Oktober 1936).
- Anmerkung : Man sieht aus diesen Angaben, daß im 3.Reich so nach und nach alles über "Anordnungen" von irgend eienr Reichsstelle reglementiert und gesteuert wurde, wie auch später sehr ähnlich in den Ostblockstaaten.
Die aus den Versuchen silberfreien Film herzustellen resultierenden Ergebnisse dürften höchstens geringen Ansprüchen genügen, kaum aber für eine wirklich künstlerische Photographie ausreichen.
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Absatz
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a) Lagerung und Transport
Gewaschenes Filmmaterial darf wegen seiner Feuergefährlichkeit nicht trocken aufbewahrt werden. Es unterliegt denselben Transportbestimmungen der Eisenbahn und der Schiffahrt wie ungewaschenes Material.
Lackwolle wird stets befeuchtet gelagert. Trocken unterliegt sie den Vorschriften über Sprengstoff wie auch Kollodiumwolle. Für die Beförderung mit der Eisenbahn gelten die Vorschriften der Anlage C zur Eisenbahnverkehrsordnung vom 16. Mai 1928 in der Fassung vom I.Juli 1931 (abgedruckt im Nachtrag VIII zum deutschen Eisenbahngütertarif Teil I, Abt. a). Je nach dem Feuchtigkeitsgehalt fällt die Lackwolle unter Kl. la A 1. Gruppe Ziff. 1 oder unter Kl. la 2. Gruppe, Ziff. 14. Für die Beförderung auf Schiffen gelten die Vorschriften der Anlage 1 und 2 zur Seefrachtordnung (Pol.-Verord. vom 22. August 1929, HMBI. vom 1. September 1929 S. 245).
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b) Verzollung
Nach dem Urteil des Reichsfinanzhofes vom 22. März 1933 ist aus Filmen hergestellte Lackwolle nach Zolltarif 639. 2. 1 mit 50 RM. je Doppelzentner zollpflichtig.
Verwendung
Neben der Notwendigkeit Alt- und Abfallstoffe richtig wieder zu verwerten und daraus brauchbare Stoffe herzustellen, ist der Hauptgrund dafür, daß man gewaschene Filme oder die daraus hergestellte Lackwolle an Stelle von Kollodiumwolle zur Lackfabrikation verwendet, der Preisunterschied. Absatzschwierigkeiten gibt es für die bestehende Verwertungsindustrie für gewaschene Filme und die daraus hergestellte Lackwolle kaum, solange die Preise dafür unter denen der Kollodiumwolle liegen. Neue Verwertungsbetriebe oder wesentliche Erweiterungen der bestehenden würden allerdings voraussichtlich zu einer Überproduktion führen.
Sicherheitsfilm
Seit langem versucht, die Industrie durch veränderte Zusammensetzung des Zellhorns und durch Einführung von dem Zellhorn ähnlichen Stoffen, die dem normalen Zellhorn anhaftenden Gefahren zu verringern oder ganz zu vermeiden. 1907 gelang es, die Azetylzellulose zu gelatinieren, und damit war die Möglichkeit gegeben, sie in der gleichen Weise zu verarbeiten wie Nitrozellulose. 1913 begann die Rohfilmproduktion schwer entflammbaren Film herzustellen.
Infolge seiner geringen Haltbarkeit und des höheren Preises setzte er sich nicht durch. Heute sind die Schwierigkeiten, einen dem Zellhornfilm photographisch gleichwertigen Sicherheitsfilm herzustellen, überwunden, und auch die bis vor kurzem wesentlich geringere mechanische Haltbarkeit des Sicherheitsfilms wird allmählich besser.
Der Sicherheitsfilm fängt an, den Nitrozellulosefilm zu verdrängen, und die Frage der Verwertung von Filmabfällen aus Azetylzellulose wird immer dringlicher. Es ist Sache der Filmverwertungsbetriebe, sich rechtzeitig darauf umzustellen. (Einige Hinweise auf Verwendungsmöglichkeiten der Azetylzellulose folgen in einem weiteren Aufsatz.)
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Literatur
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- Agence d'lnformation Cinegraphique de la Presse Franchise et Etrangere.
- Agfa Kine-Handbuch, I. Allgemeiner Teil.
- Bonwitt, G.: Das Celluloid und seine Ersatzstoffe, Union Deutsche Verlagsanstalt, Berlin 1933.
- Chemische Industrie (Zeitschrift) 1931, 1933.
- Cinaedia (Zeitschrift) 1937.
- Cinematographie Franchise (Zeitschrift) 1937, 1938.
- Deutsche Luftwacht, Ausgabe Luftwissen (Zeitschrift) 1938.
- Eisenbahn-Verkehrsordnung, Fassung vom 1. Juli 1931.
- Farben-Zeitung 1930, 1936.
- Farbe und Lack (Zeitschrift 1927, 1930, 1933.
- Film-Kurier (Zeitung) 1935, 1938.
- Frankfurter Zeitung 1937.
- Handels-Ministerial-Blatt 1929, 1930.
- Internationales Arbeitsamt, Studien und Berichte, Reihe F bis Nr. 6: Die Sicherheit bei der Herstellung und Verwendung von Zellhorn, Genf 1933.
- Internationales Arbeitamt, Studien und Berichte, Reihe F bis Nr. 7: Die Sicherheit bei Spritzanstricharbeiten, 1935.
- Kreuzzeitung 1932.
- L'Ecran (Zeitschrift) 1938.
- Licht-Bild-Bühne (Zeitung) 1937.
- Monatliche Nachweise über den auswärtigen Handel (Statist. Reichsamt).
- Reichsanzeiger 1935, 1936.
- Reichs-Gesetz-Blatt 1923, 1927, 1930, 1931, 1933, 1936.
- Reichszollblatt 1931.
- Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich.
- Verordnung über Zellhorn vom 20. Oktober 1930.
- Zellhornvorschriften vom 21. Juli 1931.
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