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Die Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung

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29. NOVEMBER 1948

„An Stelle der demokratischen Wahlen in ganz Berlin wurden für den 5. Dezember in den Westsektoren Berlins Kommunalwahlen anberaumt, die durchaus nicht in einer Atmosphäre der demokratischen Freiheit, sondern in einer des Polizeiterrors und der Verfolgung der demokratischen Organisationen sowie von Zwangs Verfügungen abgehalten werden."
Aus einer Note des Marschalls Sokolowskij an die Militärgouverneure der drei Westmächte. Aus: "Neues Deutschland" vom 1. Dezember 1948.
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NOVEMBER 1948

„Mit der Einberufung einer Stadtverordnetenversammlung wollen die Kommunisten ihre Schwäche in Berlin verbergen. Da diese Partei keine Chance hat, auf demokratischem Wege die Mehrheit der Bevölkerung hinter sich zu bekommen, versucht sie ihr Heil mit außerparlamentarischen Mitteln. Vor allem ist ihr daran gelegen, durch eine Politik der Einschüchterung in der Wahlwoche, am Wahltage selbst möglichst große Stimmenthaltung zu erreichen."
Franz Neumann, erster Vorsitzender der SPD. Aus: "Telegraf" vom 30. November 1948.
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1. DEZEMBER 1948

„Eine willkürlich gebildete Wahlgruppe hat sich am 30. November ohne jede demokratische Vollmacht das Recht angemaßt, eine Stadtverwaltung einzusetzen. Demgegenüber stellt der Magistrat von Groß-Berlin fest, daß lediglich die aus den demokratischen Wahlen vom 20. Oktober 1946 hervorgegangenen städtischen Körperschaften berechtigt und verpflichtet sind, namens der Stadt Berlin zu sprechen und zu handeln. ... Die Bevölkerung von Berlin wird aufgefordert, den Anschlag gegen die Einheit der Stadt, gegen die Wohlfahrt und die Freiheit mit einer einmütigen Beteiligung an den verfassungsmäßigen Wahlen am 5. Dezember gebührend zu beantworten,"
Louise Schröder, amtierender Oberbürgermeister, in einer außerordentlichen Sitzung des Magistrats von Groß-Berlin. Aus: "Telegraf" vom 1. Dezember 1948.
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1. DEZEMBER 1948

"Das heute im sowjetischen Sektor veranstaltete ,Theater' bewegt sich in bekannten Bahnen. Wir erblicken darin den Gipfel von den Sowjets inspirierter Versuche, der Stadt den Willen der kommunistischen Minderheit aufzuzwingen. Man will die Vollmacht des Stadtparlaments nicht auf die Wahlurnen, sondern lediglich auf die sogenannten Beschlüsse einer lärmenden Minderheit gründen. ... Diese Schritte entsprechen der von dieser Seite kürzlich unterstrichenen Auffassung, wonach eine Revolution ihr die Erreichung dieser Ziele garantiert."
Erklärung des britischen Kommandanten in Berlin, Generalmajor Herbert. Aus: "Telegraf" vom 1. Dezember 1948.

1. DEZEMBER 1948

„Die arrogante Aktion von seiten sowjetisch unterstützter Gruppen in der Staatsoper-Versammlung, einen Magistrat unter Fritz Ebert jr. einsetzen zu wollen, ist eine flagrante Verletzung der bestehenden Verfassung von Berlin wie aller Viermächte-Ab-kommen, die sich auf diese Stadt beziehen. ... Es muß mit Nachdruck darauf hingewiesen werden, daß die Aktionen und Reden in der Staatsoper-Versammlung jeder Legalität entbehren."
Der Kommandant des amerikanischen Sektors von Berlin, Oberst Howley. Aus: ,,Telegrai" vom 1. Dezember 1948.

2. DEZEMBER 1948

„Gib Deine Stimme, wem Du willst, aber beweise mit Deiner Stimmabgabe unseren Widerstandswillen gegen jeden Terror."
Gemeinsamer Aufruf der Berliner SPD, CDU und LDP. Aus: „Telegraf" vom 2. Dezember 1948.
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5. DEZEMBER 1948

Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung

Wahlberechtigte 1.586.461
Wahlbeteiligung 86,3%
SPD 64,5%
CDU 19,4%
LDP 16,1%

Die SED hat sich an der Wahl nicht beteiligt.
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Berlin und das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

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23. MAI 1949

"Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat das Deutsche Volk in den Ländern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern, um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war. Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.

Artikel 23. Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohen-zollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.

Artikel 146. Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem Deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Aus dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949.
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12. SEPTEMBER 1949

„Berlin ist heute an das Schicksal Westdeutschlands gebunden. Aber das Schicksal Gesamtdeutschlands bleibt an Berlin gebunden."
Theodor Heuß vor der ersten Bundesversammlung am 12. September 1949 Aus: „Der Tag" vom 13. September 1949.
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21. OKTOBER 1949

„Die Lage Berlins wird durch die Entwicklung in der Sowjetzone besonders kritisch. Berlin ragt in die Sowjetzone hinein als Vorposten und als Bollwerk des demokratischen westlichen Teils Deutschlands, ja, mehr als das, als Bollwerk des demokratischen West-Europas. Berlin hat die Blockade dank der bewunderungswürdigenden Stärke und Zähigkeit seiner Bewohner und dank der Hilfe der Westalliierten überstanden. Aber es leidet schwer unter ihren Nachwirkungen. Im Artikel 23 des Grundgesetzes ist niedergelegt, daß Groß-Berlin als zwölftes Land der Bundesrepublik Deutschland angehören soll. Wenn auch die internationale Lage die Verwirklichung unmöglich macht, der Artikel 23 wird in Wirksamkeit treten, sobald es die internationale Lage gestattet."

Bundeskanzler Adenauer in der Regierungserklärung vor dem Deutschen Bundestag am 21. Oktober 1949. Aus: „Der Tagesspiegel" vom 22. Oktober 1949.
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30. NOVEMBER 1953

„Der Bevollmächtigte der Bundesrepublik Deutschland in Berlin repräsentiert die Bundesrepublik in Berlin. Er vertritt die Bundesregierung gegenüber dem Senat von Berlin und gegenüber dem amerikanischen, britischen und französischen Stadtkommandanten von Berlin in Ansehung der besonderen Verpflichtungen, die die Bundesrepublik für Berlin übernommen hat. Er trägt dafür Sorge, daß die Dienststellen der Bundesrepublik in Berlin die Richtlinien der Politik des Bundeskanzlers beachten. ..."
Aus dem Erlaß der Bundesregierung vom 30. November 1953 über die Aufgaben und Befugnisse des Bevollmächtigten der Bundesrepublik Deutschland in Berlin.

21. MAI 1957

„1. Berlin ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland.

2. Das Grundgesetz gilt in und für Berlin, soweit nicht aus der Besatzungszeit stammende und noch heute aufrechterhaltene Maßnahmen der Drei Mächte seine Anwendung beschränken.

3. Durch den Vorbehalt der Militärgouverneure bei der Genehmigung des Grundgesetzes ist ausgeschlossen, daß Bundesorgane unmittelbar Staatsgewalt im weitesten Sinne, einschließlich Gerichtsbarkeit, über Berlin ausüben, soweit die Drei Mächte dies nicht inzwischen für einzelne Bereiche zugelassen haben.

4. Da eine solche Ausnahme bisher für das Bundesverfassungsgericht nicht gemacht worden ist, ist das Bundesverfassungsgericht derzeit noch nicht zuständig, auf Vorlage eines Gerichts über die Vereinbarkeit von Berliner Gesetzen mit dem Grundgesetz zu entscheiden. .. ."

Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Mai 1957 über die Geltung des Grundgesetzes für Berlin.
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Verabschiedung der Berliner Verfassung

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1. SEPTEMBER 1950

„In dem Willen, Freiheit und Recht jedes einzelnen zu schützen, Gemeinschaft und Wirtschaft demokratisch zu ordnen, dem Geist des sozialen Fortschritts und des Friedens zu dienen und in dem Wunsche, die Hauptstadt eines neuen geeinten Deutschlands zu bleiben, hat sich Berlin diese Verfassung gegeben."

Artikel 1: „Berlin ist ein deutsches Land und zugleich eine Stadt. Berlin ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland."

Oberbürgermeister Ernst Reuter stellte auf der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung aus Anlaß der Bekanntmachung der neuen Verfassung fest:

„In unserer Stadt schlägt das Herz unseres Vaterlandes und schlägt ein gutes europäisches Herz. Auf dem langen Wege, den wir zurückzulegen hatten, ist dieser Tag ein bedeutungsvoller Schritt. An seinem Ende kann nur das Ziel stehen, das wir unverrückbar anstreben: ein einheitliches Deutschland in einem innerlich frei gewordenen und geeinten Europa."

Bundespräsident Theodor Heuß sagte bei der gleichen Gelegenheit in Berlin:
„Die Paragraphen sind nicht entscheidend, sondern was an Leben, was an echtem demokratischem Leben und Vorgängen hinter ihnen steht. Das spüren wir gerade an dieser Stelle so deutlich, wo ein paar Schritte von uns entfernt ein Bezirk beginnt, wo man auch Paragraphen hat und sagt, sie seien Demokratie. Wo man das alberne Wort von der Volksdemokratie als neue Erfindung gebraucht hat. Gerade wenn wir daran denken, dann spüren wir das Wesen der Demokratie."
Aus: „Der Tagesspiegel" vom 2. September 1950.
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5. Mai 1955

„In Anbetracht der zwischen Frankreich, dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, den Vereinigten Staaten von Nordamerika und der Bundesrepublik Deutschland hergestellten neuen Beziehung und in dem Wunsch, den Berliner Behörden größtmögliche Freiheit zu gewähren, die mit der besonderen Lage Berlins vereinbar ist, erklärt die Alliierte Kommandantura:

1. Berlin übt alle seine Rechte, Machtbefugnisse und Verantwortlichkeit aus, wie sie in seiner im Jahre 1950 angenommenen Verfassung niedergelegt sind, lediglich unter Berücksichtigung der von der Alliierten Kommandantura am 29. August 1950 gemachten Vorbehalte und nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen.

2. Die alliierten Behörden behalten das Recht, falls sie es für notwendig erachten, solche Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erfüllung ihrer internationalen Verpflichtungen, zur Sicherung der öffentlichen Ordnung und zur Erhaltung des Status und der Sicherheit Berlins, seiner Wirtschaft, seines Handels und seiner Verbindungslinien notwendig sind."

Aus der „Erklärung der Alliierten Kommandantur der Stadt Berlin über die Stellung West-Berlins" vom 5. Mai 1955 (Revidiertes Besatzungsstatut). Aus: „Gesetz- und Verordnungsblatt tür Berlin", Jg. 1955, S. 335.
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Freie Wahlen für ganz Berlin

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12. OKTOBER 1950

Oberbürgermeister Ernst Reuter und die West-Berliner Stadtverordnetenversammlung forderten am 8. Oktober und 31. Dezember 1949 sowie am 20. April und 9. Mai 1950 freie Wahlen für ganz Berlin.

Nachdem diese freien Wahlen von den Sowjets und von den sowjetdeutschen Verwaltungsstellen abgelehnt worden waren, forderte die West-Berliner Stadtverordneten-Versammlung die Ost-Berliner Wähler auf, die Grundabschnitte ihrer Lebensmittelkarten nach West-Berlin einzusenden, um auf diese Weise ihre Stimme für freie Wahlen und für die Beseitigung der kommunistischen Terrorherrschaft abzugeben. Bis zum 12. Oktober wurden 375.712 September-Grundabschnitte, 14.790 Grundabschnitte anderer Monate und 13.333 Kinderabschnitte eingesandt.
Aus: „Die Neue Zeitung" vom 13. Oktober 1950.

Die Garantien der Alliierten für Berlin

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8. OKTOBER 1950

„Die alliierten Regierungen sind der Ansicht, daß ihre Streitkräfte in Deutschland außer ihren Besatzungsaufgaben noch die wichtige Rolle zu übernehmen haben, als Sicherheitstruppen zum Schutz und zur Verteidigung der freien Welt einschließlich der Deutschen Bundesrepublik und der Westsektoren Berlins zu dienen. Um diesem Schutz mehr Wirkung zu verleihen, werden die alliierten Regierungen ihre Truppen in Deutschland verstärken und erhöhen. Sie werden jeglichen Angriff auf die Bundesrepublik oder auf Berlin, von welcher Seite er auch kommen mag, als einen Angriff auf sich selbst betrachten."
Aus der Erklärung des amerikaniaohen Hohen Kommissars in Deutschland, McCloy, zu den Garantien der Westmäohte für Berlin. Aus: „Telegraf" vom 9. Oktober 1950.
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5. JUNI 1952

„Der Zugang zu Berlin ist ein Stück derjenigen Garantien, die uns von den Westmächten gegeben worden sind, und es ist unvorstellbar, daß die freie Welt Berlin aufgeben könnte, es sei denn, die Deutschen geben Berlin selber auf."
Oberbürgermeister Reuter im NWDR Berlin am 5. Juni 1952.

3. OKTOBER 1954

„Die Regierungen der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland und der Französischen Republik ... erklären, daß ... die Sicherheit und das Wohl Berlins und die Aufrechterhaltung der dortigen Stellung der drei Mächte von den drei Mächten als wesentliche Elemente des Friedens der freien Welt in der gegenwärtigen internationalen Lage betrachtet werden. Dementsprechend werden sie innerhalb des Gebietes von Berlin Streitkräfte unterhalten, solange ihre Verantwortlichkeiten dies erfordern. Sie bekräftigen daher erneut, daß sie jeden Angriff gegen Berlin, von welcher Seite er auch kommen mag, als einen Angriff auf ihre Streitkräfte und sich selbst behandeln werden."
Aus der Schlußakte der Londoner Neunmächtekonferenz vom 3. Oktober 1954, abgedruckt in: Die Bemühungen der Bundesrepublik um Wiederherstellung der Einheit Deutschlands durch gesamtdeutsche Wahlen, II (1958), S. 124 /.
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Die Übergabe der Freiheitsglocke durch General Lucius D. Clay:

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24. OKTOBER 1950

"Ich glaube an die Unantastbarkeit und an die Würde jedes einzelnen Menschen. Ich glaube, daß allen Menschen von Gott das gleiche Recht auf Freiheit gegeben wurde. Ich verspreche, jedem Angriff auf die Freiheit und der Tyrannei Widerstand zu leisten, wo immer auf Erden sie auftreten mögen.*

Die Inschrift der Freiheitsglocke lautet:
„Möge diese Welt mit Gottes Hilfe eine Wiedergeburt der
Freiheit erleben." - Aus: „Die Neue Zeitung" vom 25. Oktober 1950.
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Die Wahlen zum Abgeordnetenhaus

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3. DEZEMBER 1950

„Am 3. Dezember 1950 fanden in West-Berlin freie Wahlen statt. Bei einer Wahlbeteiligung von 90,4 Prozent lautete das Ergebnis:

SPD 44,7 Prozent
CDU 24,6 Prozent
FDP 23 Prozent
DP 3,7 Prozent
BHE 2,2 Prozent

Der Rest fiel auf Splitterparteien." Aus: Berlin - aus seiner Geschichte 1945-1957, S. 26.

Der Bundestag fordert freie Wahlen in Berlin

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27. SEPTEMBER 1951

„Freie Wahlen in allen Sektoren Berlins sind der Anfang der Verwirklichung der deutschen Einheit.
Der Bundestag begrüßt die Initiative, die Senat und Abgeordnetenhaus in Berlin für freie Wahlen in allen Sektoren Berlins auf der Grundlage der Wahlordnung von 1946 ergriffen haben. Freie Wahlen in allen Sektoren Berlins sind sofort durchführbar. Es bedarf lediglich eines Beschlusses der vier Besatzungsmächte, damit die bei den Berliner Wahlen im Oktober 1946 erprobten Voraussetzungen ausgeschrieben werden und stattfinden können."
Entschließung des Deutschen Bundestages vom 27. September 1951. In: Die Bemühungen der Bundesrepublik um Wiederherstellung der Einheit Deutschlands durch gesamtdeutsche Wahlen, I (1958), S. 42 f.
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