Ein Artikel aus einem Buch von 1984
Aus dem Buch
Eine Frankfurter Kino-Chronik 1984
haben wir einige Artikel, die direkt mit unseren Themen in Verbindung stehen, ausgewählt.
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Die Filmwirtschaftsverbände in Frankfurt am Main (Horst von Hartlieb)
Die Filmwirtschaft gliedert sich seit ihrer Etablierung als wesentlicher Wirtschaftszweig in vier Sparten, und zwar
- Produktion (einschließlich Filmtechnik),
- Vertrieb (einschließlich Export, Import),
- Verleih und
- Filmtheater,
die dem vertikalen wirtschaftlichen Aufbau von der Erzeugung bis zum Konsum folgen. Das entspricht in anderen Zweigen den Sparten der Herstellung, des Großhandels (inkl. Export, Import) und des Einzelhandels.
Innerhalb der Sparten konkurrieren die Firmen miteinander um einen möglichst großen Absatz zu günstigen Bedingungen.
Nach außen hin scheinbar im Wettbewerb
Nach außen stehen die Sparten miteinander in Wettbewerb, um für jede einen möglichst großen Anteil an den Erlösen des gesamten Produktes zu erhalten.
Hierbei geht es darum, aus den Einnahmen die Kosten der Produktion sowie die Vertriebsspesen, die Verleihspesen und die "Un"kosten der Filmtheater abzudecken mit dem Ziel, durch Überschüsse Gewinn zu erzielen.
Die Sparten in der Filmwirtschaft sind dadurch besonders miteinander verbunden, daß im Rahmen der Film-Wirtschaft ein prozentuales Abrechnungssystem maßgebend ist. Das bedeutet, daß der Theaterbesitzer von den Einnahmen an der Kinokasse einen bestimmten Prozentsatz (meist zwischen 35% und 50%) behält und die übrigen Einnahmen an den Verleih abführt, der seinerseits nach Abdeckung eines Prozentsatzes für seine Kosten und Spesen die weiteren Beträge dem Produzenten "zukommen" läßt.
Es gibt beim Film ein großes wirtschaftliches Risiko
Von besonderer Bedeutung auf dem Filmgebiet ist das große wirtschaftliche Risiko, das in jeder Filmproduktion liegt, da der Publikumszuspruch für einen Film im vorhinein kaum abzuschätzen ist.
- Anmerkung : Das stimmt so nicht mehr. Die James Bond Filme zeigten, daß man bei gut gemachten Action Filmen den Erfolg programmiert hat, obwohl die Herstellung solcher Filme Millionen gekostet hatten.
Diese Unwägbarkeit eröffnet die Chance für große Gewinne, aber auch die Gefahr großer Verluste.
Wenn man von den Verleiheinnahmen ausgeht, so kann man sagen, daß es derzeit auf dem Markt Filme gibt, die nur einige wenige tausend Mark einnehmen, während es andere bis auf Beträge über 20 Millionen DM bringen.
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Die Funktionen der Filmwirtschaftsverbände
Die Filmwirtschaftsverbände sind der organisatorische Niederschlag dieser Gliederung der Filmwirtschaft. Demgemäß gab es von Anfang an die Verbände der filmtechnischen Betriebe, der Vertriebsfirmen, der Verleiher und der Filmtheaterbesitzer.
Man kann die Aufgaben der Verbände in drei verschiedene Funktionen einteilen.
- Die eine Funktion ist nach innen gerichtet und bedeutet die Betreuung der Mitgliedsfirmen und die Koordinierung ihrer Interessen.
- Die zweite Funktion besteht in der Auseinandersetzung mit den Verbänden der anderen Sparten, um hier einen Interessenausgleich zu finden.
- Die dritte Funktion umfaßt die Vertretung der Verbandsmitglieder gegenüber den Behörden und Parlamenten,
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wobei diese dritte Funktion häufig gemeinsame Interessen aller Spartenverbände berührt und deshalb besser gemeinsam wahrgenommen werden kann.
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Die Spitzenorganisation der Film Wirtschaft
Gerade zur Erfüllung dieser gemeinsamen Aufgaben haben sich die Filmwirtschaftsverbände bereits frühzeitig in einer gemeinsamen Institution, nämlich der Spitzenorganisation der Film Wirtschaft, zusammengefunden.
Das Ziel der Verbände muß sein, den Mitgliedsfirmen einen möglichst reibungslosen Ablauf ihrer Geschäfte zu garantieren, und zwar einerseits im Hinblick auf mögliche Beschränkungen durch gesetzliche oder behördliche Maßnahmen und andererseits hinsichtlich der Wahrnehmung der allgemeinen Interessen einer Sparte gegenüber der oder den anderen Sparten.
Zahlreiche Tätigkeiten der Filmwirtschaftsverbände decken sich mit den Tätigkeiten von Wirtschaftsverbänden in anderen Wirtschaftszweigen.
Es sei hierzu nur auf die Beratung in Steuerfragen und in rechtlichen Angelegenheiten, Tarif Vertrags Verhandlungen, Abfassung und Interpretation von allgemeinen Geschäftsbedingungen, Bekämpfung von Eingriffen in die wirtschaftliche Freizügigkeit u. ä. m.
Weitere Aufgaben
Es gibt jedoch daneben Aufgaben, die durch spezielle Umstände bei dem Medium Film bedingt sind. Hier findet der Charakter des Films als Verbindung von Kunst und Kultur mit Technik und Wirtschaft seinen Niederschlag. Das gibt den Filmwirtschafts verbänden spezifische interessante Aufgaben.
Bei diesen Aufgaben steht im Vordergrund die Prüfung der Filme für ihre öffentliche Vorführung, um dafür zu sorgen, daß durch die Filmvorführung die Filmfreiheit gewahrt, aber nicht die ihr etwa entgegenstehenden öffentlichen Interessen verletzt werden (z. B. Verstoß gegen strafrechtliche Bestimmungen) und daß auf dem Filmgebiet der Jugendschutz und der Schutz der stillen Feiertage gewährleistet sind.
Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK)
Es darf als eine besondere Leistung der Filmwirtschaftsverbände angesehen werden, daß es ihnen gelungen ist, diese schwierige Aufgabe in Selbstverwaltung, und zwar durch die von ihnen errichtete Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) durchzuführen.
Durch diese Institution wird ein Höchstmaß an Wahrung der Filmfreiheit im Rahmen der ihr gesetzten verfassungsrechtlichen Schranken garantiert.
Die Selbstverwaltung auf diesem Gebiet eröffnet die Möglichkeit einer liberalen Handhabung in Verbindung mit §38
der gebotenen Selbstbeschränkung. Die FSK ist als Institution eine Abteilung der Spitzenorganisation der Film Wirtschaft, so daß die Filmwirtschaftsverbände ihre Träger sind. Dabei wird die Prüfung selbst durch unabhängige Persönlichkeiten vorgenommen.
Auf den Gebieten des Jugend- und Feiertagsschutzes erfolgt die Prüfung im Benehmen mit den Delegierten der zuständigen Behörden, wobei diese Behörden sich auf diesen Gebieten der FSK zur Ausübung ihrer Hoheit sr echte bedienen.
Die Filmförderung
Ein weiterer Bereich, der die Filmwirtschaftsverbände von den meisten übrigen Wirtschaftsverbänden unterscheidet, ist ihre Tätigkeit für die Förderung des einheimischen Films.
Sie hat ihre Grundlage in der kulturellen und künstlerischen Bedeutung dieses Mediums, die eine Aufrechterhaltung der nationalen Filmproduktion sowohl im öffentlichen wie im filmwirtschaftlichen Interesse als geboten erscheinen läßt.
In intensiver Arbeit haben die Filmwirtschaftsverbände durch entsprechende Beratung des Bundestages und der Bundesregierung ein deutsches Filmförderungsgesetz erreicht.
In der entsprechenden Institution wirken die Filmwirtschaftsverbände durch ihre Delegierten mit. Sie haben hier die Aufgabe, dafür zu sorgen, daß das Gesetz wirtschaftlich vernünftig, praxisnah und unbürokratisch durchgeführt wird, um eine Beeinträchtigung der Filmfreiheit und eine dirigistische Handhabung der Filmförderung auszuschließen.
Die Filmwirtschaftsverbände sind aus dem filmischen Geschehen nicht wegzudenken. Die einheitliche Vertretung der Interessen der Angehörigen der betreffenden Sparte sowie der gesamten Filmwirtschaft untereinander und gegenüber Dritten ist aus den erwähnten Gründen gerade auf dem Filmgebiet dringend erforderlich.
Hierzu gehört auch, daß den Angehörigen der filmwirtschaftlichen Sparten durch die Verbände Gelegenheit zu einem laufenden Erfahrungsaustausch gegeben wird. Dadurch wird gleichzeitig eine Transparenz des Filmmarktes für die einzelnen Filmfirmen gewährleistet.
Berlin - ehemals kulturell-künstlerischer Mittelpunkt Europas
Als Sitz für die Filmwirtschaftsverbände bietet sich der Ort an, an dem die meisten Mitgliedsfirmen ihren Sitz haben. Das ergibt sich schon aus der Notwendigkeit des laufenden Kontakts zwischen der Leitung und Geschäftsführung des Verbandes und den Mitgliedsfirmen.
Vor 1945 ergab sich hieraus kein Problem, da sich Berlin als damalige Reichshauptstadt und als kulturell-künstlerischer Mittelpunkt Europas zur Hauptstadt von Filmproduktion, Filmtechnik, Filmvertrieb und Filmverleih konstituiert hatte.
Berlin war seinerzeit der Mittelpunkt für das ganze filmische Geschehen. Das hatte zwangsläufig zur Folge, daß sich hier die Verbände der Produzenten, Vertriebsfirmen, Verleiher und Filmtechnik sowie die Spitzenorganisationen der Filmwirtschaft, die schon damals als Verband der Filmindustrie gegründet wurde, angesiedelt haben. Nach dem Krieg ergab sich eine völlig neue Situation.
Nach 1945 - Verteilung auf mehrere Städte
Es fehlte an einer Großstadt, die sich von vornherein als einheitliche Hauptstadt für den Film anbot. Berlin hatte durch die Teilung seine ursprüngliche Funktion verloren.
Die Produktion wurde an verschiedenen Plätzen angesiedelt, wie z.B. in Hamburg und Göttingen, in Wiesbaden und München, aber auch noch zu einem bestimmten Teil in West-Berlin.
Die Verleihfirmen nahmen ihren Hauptsitz teils in Hamburg, teils in Düsseldorf oder Frankfurt (Wiesbaden) oder München.
Der Sitz der Firmen hing ab von der Initiative einzelner Persönlichkeiten, die nach dem Krieg ihre früheren durch die Verstaatlichung des Filmvermögens verlorengegangenen Firmen wiedererrichtet oder neue Firmen aufgebaut haben.
Erst langsam entwickelte sich eine Tendenz zur Ansiedlung der Filmproduktionsfirmen und technischen Betriebe in München und West-Berlin, während die großen und mittleren Verleihfirmen ihren Hauptsitz in Berlin, Frankfurt oder München nahmen.
Westdeutschland war in drei Besatzungszonen aufgeteilt
Die Filmwirtschaftsverbände haben sich nach dem Krieg zunächst gemäß der Einteilung des westdeutschen Gebietes in den drei Besatzungszonen entwickelt. Es gab Produzentenverbände der britischen, amerikanischen und französischen Zone, während die Theaterverbände als Landesverbände gemäß den neuen Bundesländern errichtet wurden.
Der Verleiherverband war der erste Film-Wirtschaftsverband, der sich als einheitlicher Verband für das ganze Bundesgebiet einschließlich West-Berlin konstituierte, und zwar Mitte 1948 in Wiesbaden.
Anfänglich konzentrierte sich alles in Wiesbaden
Zu ungefähr der gleichen Zeit wurde in Wiesbaden die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft errichtet und dort im Schloß Biebrich angesiedelt.
Später kam auch der bundeseinheitliche Zentralverband (jetzt Hauptverband) der Filmtheater nach Wiesbaden, wobei dieser Verband eine Dachorganisation der Landesverbände der Filmtheater ist.
Nachdem auch der Produzentenverband hier seinen Hauptsitz genommen hatte, wurde als Dachorganisation dieser drei bundeseinheitlichen Verbände die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft mit Hauptsitz in Wiesbaden gegründet.
Damit waren in der ersten Nachkriegszeit alle wichtigen Verbände im Raum Frankfurt am Main/Wiesbaden ansässig. Die Ansiedlung in diesem Raum ergab sich zwanglos aus dem Umstand, daß man sich hier in der Mitte des Bundesgebietes an einem verkehrstechnisch besonders günstigen Platz befand, von wo aus man die in den verschiedenen Städten tätigen Mitgliedsfirmen am besten betreuen konnte.
Ferner war für diese Ansiedlung besonders günstig die Nähe zu Bonn als dem Sitz der Bundesregierung und des Bundestages. Daß hierbei die Verbände teilweise ihren Sitz in Frankfurt am Main und teilweise in Wiesbaden nahmen und sich im Laufe der Entwicklung eine stärkere Verlagerung nach Wiesbaden ergab, hatte rein äußere Gründe.
Es waren einfach günstigere räumliche Bedingungen in Wiesbaden als in Frankfurt am Main zu finden.
Es gab auch "ein wenig" Wettbewerb zwischen den Städten
Die Filmwirtschaftsverbände haben jedoch diese beiden Plätze immer als identisch angesehen, was dadurch zum Ausdruck kam, daß z.B. der Verleiherverband trotz seines Hauptsitzes in Wiesbaden seine Mitgliederversammlung immer in Frankfurt am Main abgehalten hat.
Im Laufe der Entwicklung der letzten Jahre verlagerte der Produzentenverband seinen Sitz von Frankfurt am Main/Wiesbaden nach München. Er trug damit dem Umstand Rechnung, daß sich der größte Teil der deutschen Filmproduktion nach München verlagert hatte.
Auch die Verbände der Exporteure (insbesondere die bis dahin in Frankfurt ansässige Export-Union der Deutschen Filmwirtschaft) nahm ihren Hauptsitz in München, weil für sie die räumliche Nähe zum Produzentenverband besonders wichtig ist.
Die übrigen Filmwirtschaftsverbände sind jedoch im Raum Frankfurt am Main/Wiesbaden verblieben. Es war und ist nicht nur die zentrale Lage mit den verkehrsmäßig besonders günstigen Verbindungen, die Frankfurt am Main/Wiesbaden als Hauptsitz für die Filmwirtschaftsverbände geeignet erscheinen läßt.
Dazu kommen Geist und Atmosphäre dieser Städte, die sie als Sitz für die Verbände empfehlen. Vor allem der liberale Kaufmannsgeist, der in Frankfurt herrscht, macht diesen Platz für eine Zentrale filmpolitischer und filmwirtschaftlicher Bemühungen und Betätigungen besonders geeignet.
Auch die filmkulturellen Aktivitäten, die in Frankfurt am Main in der Nachkriegszeit entfaltet und immer mehr ausgebaut wurden, haben sich günstig für den Sitz und die Betätigung der Filmwirtschaftsverbände in diesem Raum ausgewirkt.
Der Verband Filmtechnischer Betriebe hat seinen Sitz in Berlin beibehalten, da sich dort nach wie vor ein großer Teil der wichtigen filmtechnischen Betriebe befindet.
Und jetzt loben wir auch mal Frankfurt
Die Filmwirtschaftsverbände in Frankfurt am Main - das erlaubt bereits eine filmhistorische Betrachtung. Von Frankfurt aus sind viele wichtige Impulse der Filmwirtschaftsverbände auf filmpolitischem Gebiet ausgegangen und haben zu entsprechenden Aktivitäten und Erfolgen geführt.
Es sollen nur einige besonders wichtige filmpolitische Maßnahmen dieser Art hier angeführt werden, die von Sitzungen und Besprechungen in Frankfurt ihren Ausgang genommen haben.
Gegen Ende der 50er Jahre wurde auf einer Sitzung der SPIO in Frankfurt ein Beschluß zur Wahrung der Filmfreiheit gefaßt und ein entsprechender Appell an Bundesregierung, Bundestag und Öffentlichkeit gerichtet.
Es ging darum, den seinerzeit aufkommenden restaurativen Tendenzen (Aktion „Saubere Leinwand") rechtzeitig zu begegnen.
Dieser Beschluß und dieser Appell hatten den gewünschten Erfolg. Die geplanten Maßnahmen, die auf eine staatliche Filmzensur hinausgelaufen wären, wurden nicht verwirklicht. Es blieb bei der liberalen Einstufung durch die FSK.
In Frankfurt fanden bereits Anfang der 1950er Jahre Sitzungen und Besprechungen über das Verhältnis Film/Fernsehen statt. Hier wurde durch die Sparten Produktion, Verleih und Filmtheater gemeinsam festgelegt, daß Kinofilme erst nach einer bestimmten Zeit im Fernsehen gezeigt werden dürfen, um die Aktualität (Anmerkung : und damit den Ertrag/Profit) der Filmvorführung im Filmtheater zu bewahren.
Dieser Beschluß wurde in der Folgezeit in der Praxis eingehalten und hat sogar in der gesetzlichen Vorschrift des Filmförderungsgesetzes über die fünfjährige Sperre der Fernsehnutzungsrechte für geförderte deutsche Filme ihren gesetzlichen Niederschlag gefunden. (Anmerkung : So war es jedenfalls 1984 noch. Das wurde später alles aufgeweicht bzw. gestrichen.)
Verständigung zwischen Film und Fernsehen
Auf der anderen Seite wurden in Frankfurt auch Grundlagen für eine Verständigung zwischen Film und Fernsehen geschaffen, was sich dadurch hier besonders günstig erarbeiten ließ, weil jahrelang der Intendant des Hessischen Rundfunks gleichzeitig der Filmbeauftragte der ARD war und weil das ZDF nicht weit von Frankfurt seinen Hauptsitz hat.
Das im Rahmen des Filmförderungsgesetzes zustande gekommene Film/Fernsehabkommen mit seinen Gemeinschaftsproduktionen hat insofern mit Frankfurt zu tun, als dort regelmäßig die Sitzungen der Kommission aus Delegierten von Filmwirtschaft und Fernsehanstalten stattfinden, die über die Gemeinschaftsproduktion beraten, die unter das Film/Fernsehabkommen fallen sollen.
In neuester Zeit wurden in Frankfurt von den zuständigen Delegierten der Filmwirtschaftsverbände Beschlüsse darüber gefaßt, wann die Video-Auswertung eines Kinofilmes einsetzen kann. Auch hier fand eine Einigung mit einer einjährigen Schutzfrist zugunsten der Filmtheater statt.
- Anmerkung : In diesem Artikel wird tunlichst vermieden, auf die Engstirnigkeit der Beteiligten Verbände einzugehen, die das Medium Fernsehen und dessen rasante technische Entwicklung völlig verkannt hatten wie auch später das Medium Internet.)
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Die Filmförderung bzw. das Förderungssystem
Aus Sitzungen und Besprechungen der Filmwirtschaftsverbände in Frankfurt/Main ergaben sich auch die Grundlagen für eine gemeinsame Filmpolitik aller Filmwirtschaftssparten auf dem Gebiet der Filmförderung.
Hier fanden über einen längeren Zeitraum sehr heftige Debatten über das Förderungssystem statt. Es gelang schließlich, eine Einigung zwischen den Sparten auf der Basis des derzeitigen Filmförderungsgesetzes zu finden.
So ergeben sich zahlreiche filmpolitische Aktivitäten, für die der Platz Frankfurt insofern von Bedeutung ist, als sie in Sitzungen und Besprechungen in dieser Stadt ihren Ausgangspunkt genommen und ihre Grundlage gefunden haben. Nach der derzeitigen Entwicklung ist damit zu rechnen, daß in Frankfurt auch weiterhin wichtige filmpolitische Sitzungen der Filmwirtschaftsverbände stattfinden werden.
von Horst von Hartlieb in 1984