Die Geschichte des Rundfunks (eine besonders kurze Übesicht aus der Sicht der 50er Jahre)
Dieser Artikel ist eine Kurzform eines Schnappschusses aus 1955.
Die Geschichte des Rundfunks beginnt mit der Entdeckung der Funkwellen, für die auch die Bezeichnungen Radiowellen, drahtlose Wellen, elektromagnetische Wellen oder Hertzsche Wellen gebraucht werden. Aber der Rundfunk ist nur ein kleiner Ausschnitt aller Funkdienste.
Auf Grund der elektromagnetischen Lichttheorie des Physikers und Mathematikers Maxwell (1867) hat der Physiker Hertz 1887 die elektromagnetischen Wellen entdeckt und aufgezeigt, wie man diese physikalische Erscheinung selber erregen und sich dienstbar machen kann; Die Funkwellen wurden anfangs nur zur Aussendung von Morsezeichen benutzt, also für die drahtlose Telegrafie, die Fernmeldeanlagen.
Nach der Funkentelegrafie wurden entwickelt: die Funkentelefonie oder das Funkfernsprechen, der Bildfunk (die Übermittlung ruhender Bilder auf elektromagnetisdien Wegen), das Funkfernschreiben, die Funknavigation, das Radar (das ist die Reflexion der Radiowellen von leitfähigen Gebilden), das Loranverfahren (Langstrahlnavigation), die Radiosonde (funkmäßige Wetterbeobachtung), der Amateurfunk, der Eichfrequenzdienst, industrielle, wissenschaftliche und medizinische Emissionen, militärische Funkdienste, funkmäßiges Fernlenken von Flugzeugen und schließlich seit dem 29. Oktober 1923 in Deutschland der "Unterhaltungsrundfunkdienst", dem ein Jahr vorher das "Broad-casting" in England vorangegangen war.
In England ging es richtig los
Der Rundfunk wendet sich an alle, die entsprechende Empfänger besitzen, während die Funktelegrafie das Verständigungsmittel zu bestimmten Sendern und Empfängern bezeichnet. Fußend auf Hertz hat Marconi im Mai 1897 als erster einen drahtlosen Verkehr am Bristolkanal auf eine Entfernung von 5,5 km erreicht und 1902 das erste drahtlose Telegramm über den Ozean gesendet. Das damals größte Unternehmen für Schiffsverkehr, der britische Lloyd, schloß einen Vertrag mit der Marconi-Gesellschaft, der die alleinige Verwendung des neu erfundenen Funkentelegrafengerätes für dessen Schiffe vorsah. Für Schiffe ohne Marconi-System drohte das sich anbahnende Marconi-Monopol verhängnisvoll zu werden.
Inzwischen entstanden aber in Deutschland gleichwertige Funksysteme von Hertz, Slabo, Braun und Arco. Im Jahre 1903 wurde bereits die Gesellschaft für drahtlose Telegrafie, Telefunken, gegründet. Zur Vermeidung gegenseitiger Störungen wurde 1906 nach Berlin eine Konferenz einberufen, die zum Abschluß des ersten internationalen Funktelegrafenvertrages führte, der von 27 Konferenzstaaten unterzeichnet wurde.
Der zweite Weltfunkvertrag kam in London 1912 zustande, weil der Untergang der Titanic klargemacht hatte, wie wichtig die neuentdeckte Funktechnik auch für den Seeverkehr war. Als die Titanic auf den Eisberg lief, war ein ostwärts fahrendes Schiff, die California, nur 6-8 km von der Unfallstelle entfernt.
Der Funker der California hatte mit der Titanic Verbindung gesucht, aber auf Grund von Mißverständnissen nicht bekommen. Andere Schiffe, die noch in der Nähe waren, waren noch nicht mit Funkgerät ausgerüstet und konnten daher die Notrufe überhaupt nicht hören.
Von 1913 in New York bis zur BBC
Die erste Rundfunkübertragung fand im Jahre 1913 in New York statt. Die New Yorker Presse veranstaltete eine Matinee, und die Zeitungsberichte sagten anerkennend, daß das Sprechen längere Zeit angedauert habe und deutlich hörbar gewesen sei. Der 1914 ausbrechende Weltkrieg stellte der Funktechnik andere Aufgaben, brachte aber auch das erste große Interesse am Rundfunk, das die deutschen und englischen Soldaten an der Front seit 1917 zu Unterhaltungssendungen ausbauten.
Die russische Revolutionsregierung benutzte das neue Mittel in diesem Jahre zu einem Rundspruch "an alle". Die drahtlose Telefonie war durch die Entwicklung der Röhrentechnik nun in die Lage versetzt, den Soldaten Musikübertragungen und Vorlesungen aus Zeitungen und Büchern zu vermitteln. Dieses Interesse brachten die Soldaten nach Beendigung des Krieges in die Heimat mit, auch die Bezeichnung "Funk" wurde weiter gebraucht, obwohl Funkenentladungen nach dem Ausbau der Röhrentechnik nicht mehr verwendet wurden.
Im Herbst 1919 lenkte Hans Bredow durch Saallautsprecher die Aufmerksamkeit der Berliner auf drahtlose Übertragungen aller Art. Zunächst wurde das neue Mittel allerdings für einen Wirtschaftsdienst angewandt, der 1921 ins Leben gerufen wurde. Es liefen also die Bemühungen der Post und das Basteln der Amateure nebeneinander her, wobei das Funkverbot der Alliierten die Freigabe des Empfangs für Amateure bis zum Jahre 1923 unmöglich machte.
Die Station Pittsburgh wurde in den USA dadurch bekannt, daß sie 1920 früher als die Presse das Ergebnis der Präsidentenwahl bekanntgab. In das gleiche Jahr fallen der Befehl Lenins zur Errichtung einer Rundfunkstation und die ersten Musiksendungen aus Chelmsford (England). Im Jahre 1933 trat in Deutschland die am Bau von Rundfunkgeräten interessierte Industrie an die Öffentlichkeit und gründete eine Rundfunk-GmbH. Diese bot der Reichspost an, in mehreren Großstädten auf eigene Kosten Sender zu errichten und mit einem Musikprogramm zu beliefern. Zur gleichen Zeit rief die englische Industrie die BBC (British Broadcasting Company) ins Leben.
Ein Sender nach dem Anderen
Die Entwicklung ging nun in England und Deutschland verschiedene Wege. In England erhielten die an der BBC beteiligten Unternehmer ein Monopolrecht auf Lieferung von Rundfunkgeräten. Es dauerte fünf Jahre, bis (1927) der Rundfunk von der Herrschaft der Geräteindustrie befreit wurde, um durch königliche Charter in eine Form übergeführt zu werden, die etwa der Anstalt unseres öffentlichen Rechtes entspricht.
In Deutschland wollte man den Rundfunk nicht der Geräteindustrie ausliefern, sondern schritt zur Gründung selbständiger Gesellschaften für den Programmbetrieb. Der Sitz dieser Gesellschaften wurde über das ganze Reich verteilt, jeder Bezirk, den man als Kulturlandschaft ansprach, erhielt eine Gesellschaft.
Als erste nahm die Funkstunde AG in Berlin am 29. Oktober 1923 ihren Betrieb auf. Anschließend kamen die Sendegesellschaften in Leipzig, München, Frankfurt, Hamburg, Stuttgart, Breslau, Königsberg, Münster,, später Köln, zum Zuge.
1926 wurde neben diesen neuen Gesellschaften die Deutsche Welle GmbH in Berlin gegründet, die ein Spitzenprogramm über Langwelle durch den Deutschlandsender in Berlin-Königswusterhausen verbreitete. Das Betriebskapital dieser Gesellschaften wurde aus privaten Mitteln aufgebracht.
Der für Köln bestimmte Sender mußte zunächst in Münster arbeiten, weil die alliierte Rheinlandkommission das Empfangs verbot für das damals noch besetzte Rheinland aufrechterhielt. Erst mit der Freigabe des Rheinlandes am 31. Januar 1926 konnte man auch im Rheinland Rundfunk hören. Die Bedeutung des Rundfunks als publizistisches Mittel ersten Ranges erwies sich in der Nacht, als die alliierten Truppen das Rheinland verließen und es mit Hilfe der ersten Sendung aus Köln zu einer gewaltigen Volkskundgebung kam.
Jeder wollte "Radio" machen
Aber ebenso, wie es unmöglich war, jedem Amateur Sendefreiheit in den Äther zu geben, ohne eine wirksame Kontrolle der Frequenzen durchzuführen, erwies es sich auf die Dauer als undurchführbar, daß die errichteten Sendegesellschaften mit ganz verschiedenen Einnahmen würdige Programme leisten konnten; man mußte sie unter sorgfältiger Aufrechterhaltung der Selbständigkeit in der Programmgestaltung zu einer wirtschaftlichen Koordinierung bringen. Zunächst versuchte man es im Jahre 1924 mit einem losen Zusammenschluß zu einem Reichsfunkverband.
Dann aber wurde am 1. März 1926 dieser Verband aufgelöst und die Reichsrundfunk-Gesellschaft mbH als Dachorganisation für alle Rundfunkgesellschaften gegründet. Die Hörerzahl überschritt damals zum erstenmal eine Million. In den Verträgen zwischen den einzelnen Gesellschaften und der Reichsrundfunk-Gesellschaft wurde vorgesehen, daß keine höhere Dividende als 10 Prozent ausgeschüttet werden sollte und alle weiteren Überschüsse an die RRG abgeführt wurden. 51 Prozent des Gesellschaftskapitals einer jeden Gesellschaft wurden der Reichspost überlassen, die nach ihren Prinzipien auf einer sparsamen Wirtschaftsführung bestand, was aber nicht immer reibungslos verlief.
Hans Bredow wurde 1926 Rundfunkkommissar
Inzwischen meldeten auch die politischen Instanzen ihr Interesse am Rundfunk an, sowohl das Reichsinnenministerium wie die Länder beanspruchten Einfluß auf den Rundfunk auszuüben. Um eine überparteiliche Leitung des Rundfunks zu sichern und den Rundfunk aus dem politisch wechselnden Machtkampf der Regierungen und vor allem der Parteien herauszuhalten und die vielseitigen Einflüsse der Reichs- und Länderministerien zu parallelisieren, wurde 1926 Hans Bredow, der aus der Rundfunkindustrie kam und Staatssekretär im Reichspostministerium war, zum Rundfunkkommissar ernannt.
Der Reichspostminister regelte die Befugnisse des Kommissars. Es wurde darauf verzichtet, den Rundfunk als gewinnbringendes Wirtschaftsunternehmen auszugestalten. Seine Kulturaufgaben wurden betont und ein System erdacht, das ihn auch politisch aus dem Kräftespiel heraushielt.
Die Sendegesellschaften erhielten die Nachrichten, die sie verbreiteten, durch die drahtlose Dienst-AG. Die DRADAG ist aus der von Politikern mit privatem Kapital gegründeten Gesellschaft "Buch und Presse", später "Drahtloser Dienst für Buch und Presse", hervorgegangen.
Diese Gesellschaft versuchte bei allen Programmgesellschaften des deutschen Rundfunks Einfluß durch Beteiligung zu gewinnen und in jede Gesellschaft einen Vertrauensmann zu entsenden, der als Redakteur für die Bearbeitung aller politischen Angelegenheiten zuständig sein sollte. Im Zuge der Tendenzen, die schließlich zur Fernhaltung des Rundfunks von der Politik und zur Einsetzung des Rundfunkkommissars (Bredow) führten, wurde aus der DRADAG eine Gesellschaft, deren Mehrheit in den Händen des Reiches war und vom Reichsministerium des Innern kontrolliert wurde.
Der Aufsichtsrat der DRADAG bestand aus 15 Mitgliedern, an seiner Spitze stand der Vertreter des Reichsministeriums des Innern. Dem Aufsichtsrat gehörten ferner drei über die Mehrheit der Stimmen verfügende Vertreter des Reiches, sieben von den Parteien bestimmte und fünf aus der Presse stammende Minderheitsaktionäre an. Zur Mitwirkung an der Programmgestaltung auf dem kulturellen Gebiete wurden bei jeder Sendegesellschaft Kulturbeiräte bestellt, die berechtigt waren, gegen das Programm oder Teile davon Einspruch zu erheben.
Zur Überwachung des Nachrichten- und Vortragsdienstes sowie zur Entscheidung über alle mit der Programmgestaltung erwachsenden politischen Fragen wurden Überwachungsausschüsse eingesetzt. Der Überwachungsausschuß bestand jeweils aus drei Mitgliedern, von denen zwei von der zuständigen Landesregierung und das dritte Mitglied von der Reichsregierung ernannt wurden.
In der Praxis hat die Tätigkeit der Kulturbeiräte die Gestaltung des Programms nicht beeinflußt und auch nicht behindert. Die politischen Überwachungsausschüsse kamen deshalb nicht zum Zuge, weil die Sendegesellschaften keine politischen Sendungen veranstalteten. Der deutsche Rundfunk war an der Gestaltung der Politik bis 1933 nicht beteiligt. Es ist bezeichnend, daß Hitler zum erstenmal im Rundfunk sprechen konnte, als er bereits zum Reichskanzler ernannt war.
Die Trennung von Sender und Reichspost
Bis 1933 gehörte von der Technik lediglich die Einrichtung innerhalb der Häuser bis zum Mikrophon und Verstärker den Sendegesellschaften, im übrigen lag der technische Betrieb für die Übermittlung der Programme an die Hörer bei der Post. Die Post erteilte die Lizenzen, die Post setzte die Verleihbedingungen für den Rundfunkempfang fest.
Die Post übte die Hoheitsrechte aus, die Sendegesellschaften waren in der Ausdrucksweise der Post "privatrechtliche Gesellschaften, die lediglich die Funksendeeinrichtungen der Reichspost besprachen (Archiv für das Post- und Fernmeldewesen 1949, S. 319).
Nach der Machtergreifung wurde die Verordnung über die Aufgaben des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda unter dem 30. Juni 1933 erlassen. Danach gingen aus dem Geschäftsbereich des Reichspostministeriums alle bisher dort bearbeiteten Rundfunkangelegenheiten auf das Propagandaministerium über, soweit sie nicht die technische Verwaltung außerhalb der Häuser der Reichsrundfunkgesellschaft und der Rundfunkgesellschaften betrafen (RGBl. I, S. 449).
Die Reichspost verlor damit jeden wirtschaftlichen Einfluß auf den Rundfunk, da alle Anteile an der Reichsrundfunkgesellschaft auf das Propagandaministerium übergingen, ebenso alle Vertretungsrechte des Reiches, die bisher von der Reichspost wahrgenommen worden waren.
Auf das Programm hatte die Post niemals unmittelbaren Einfluß, auch nicht in der nationalsozialistischen Zeit. Die Versuche, die gesamten Rundfunkgebühren der Reichspost wegzunehmen und auch den technischen Teil des Rundfunks von der Reichspost zu trennen, wurden in dieser Zeit von der Post abgewehrt.
Es wurden aber 55 Prozent aller Rundfunkgebühren an das Propagandaministerium abgeführt. Von den 45 Prozent bestritt die Post die Technik und die damit zusammenhängenden Aufgaben, während die Rundfunkgesellschaften über die Reichsrundfunkgesellschaft aus den Anteilen des Propagandaministeriums finanziert wurden.
Mit dem Zusammenbruch im April 1945 wurde das gesamte Nachrichtennetz der Reichspost zunächst einmal stillgelegt. Gemäß der Proklamation Nr. 2 vom 20. September 1945 mußten die deutschen Behörden das gesamte Binnennachrichtennetz den Alliierten zur Verfügung stellen. Die Wiederaufnahme des Rundfunkdienstes erfolgte durch die alliierte Militärregierung.
Als Sender der Militärregierung nahmen Radio Frankfurt/M., Radio Stuttgart und Radio München in der amerikanischen Besatzungszone, der Nordwestdeutsche Rundfunk in Hamburg für den gesamten Bereich der britischen Besatzungszone und der Südwestfunk Studio Freiburg, Studio Kaiserslautern und Studio Baden-Baden in der französischen Besatzungszone ihre Tätigkeit auf.
Nunmehr wurden auch die Sender nicht mehr von der Post, sondern von den entsprechenden Abteilungen der Militärregierung, die im wesentlichen mit Deutschen besetzt wurden, in technischer Hinsicht betrieben, so daß Programm und Technik jetzt in einer Hand lagen; lediglich die Kabel Verbindungen, die Genehmigung der Empfangsanlagen und der Entstörungsdienst blieben bei der Post.
Ab 1945 haben die Alliierten das Sagen
»Es ist die grundlegende Politik der US-Militärregierung«, ordnete General Lucius D. Clay am 21. November 1947 an, »daß der entscheidende Einfluß auf die Mittel der öffentlichen Meinungsbildung, wie Presse und Rundfunk, diffus verteilt sein soll und von jeder Regierungseinwirkung freigehalten werden muß.«
Gemäß diesem Programm wurde das deutsche Rundfunkrecht für die Dauer der Besatzungszeit vom Besatzungsrecht überlagert. Die Besatzungsbehörden legten aber die Rundfunkverwaltung organisatorisch in den Jahren 1948 bis 1949 in deutsche Hände zurück.
In der britischen Besatzungszone wurde eine Verordnung über die Bildung des Nordwestdeutschen Rundfunks erlassen. Die Information Control Division stand unter der Leitung des bekannten Deutschlandkommentators der BBC, Hughes Carlton Green (Verordnung Nr. 118 der britischen Militärregierung). Die britische Behörde setzte die Verteilung der Hörergebühren mit 75 Prozent für den NWDR und 25 Prozent für die Post fest.
In der amerikanischen Besatzungszone wurden Ländergesetze erlassen, in der französischen Besatzungszone erfolgte die Regelung durch den Zonenbefehlshaber mit den Verordnungen Nr. 187 und 188 unter dem 30. Oktober 1948.
Für alle Rundfunkorganisationen, die durch Besatzungsrecht oder durch in dieser Zeit erlassene deutsche Gesetze errichtet wurden, ist die Form der Anstalt des öffentlichen Rechtes gewählt worden. Organe der Anstalten sind der Intendant, der sie gerichtlich und außergerichtlich vertritt, der Rundfunkrat, der die Programmgestaltung berät und das Etatrecht hat, also eine Art Rundfunkparlament im kleinen darstellt, und der Verwaltungsrat, der ähnlich dem Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft die Geschäftsführung überwacht.
International wurde der deutsche Rundfunk durch die Besatzungsmächte vertreten, so bei Abschluß des Weltnachrichtenvertrages in Atlantic City 1947 und auf der Kopenhagener Konferenz.
Die alliierten Militärregierungen ziehen sich 1949 zurück ....
Die alliierten Militärregierungen haben am 21. September 1949 ihre Tätigkeit eingestellt. Mit diesem Tag hat die Alliierte Hohe Kommission (High Commission for Germany - HICOG) ihre Amtsführung begonnen. Ihre Vollmachten sind durch das Besatzungsstatut geregelt. Die Tätigkeit der Hohen Kommission beschränkte sich von nun an auf die Unterstützung und Kontrolle der Bundesregierung mit Ausnahme bestimmter Gebiete, zu denen die Fernmeldehoheit nicht gehörte. Es wurde jedoch gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Besatzungsstatuts das Gesetz Nr. 5 über die Presse, den Rundfunk, die Berichterstattung und die Unterhaltungsstätten vom 21. September 1949 verkündet.
Dies Gesetz engte die Souveränität des Bundes auf dem Rundfunkgebiete wesentlich ein und behielt die Lizenzierung der Sender der Genehmigung der HICOG vor. Solange dies Gesetz in Kraft war, konnte der Bund weder selber Sendestationen errichten noch die Einrichtung von Sendern genehmigen. Das bisher von den Zonenbefehlshabern ausgeübte Funkhoheitsrecht war damit auf die Alliierte Hohe Kommission übergegangen. Die Alliierte Hohe Kommission wiederum wurde durch Proklamation vom 5. Mai 1955 (Amtsblatt der AHK I, S. 3272) aufgelöst, womit die Einschränkung der Funkhoheit für die Bundesrepublik entfiel.
Ohne Mitwirkung der Besatzungsmächte ist der "Sender Freies Berlin" durch Berliner Gesetz vom 12. November 1953 errichtet worden und hat am 1. Juni 1954 seine Tätigkeit aufgenommen. Bis zu diesem Tage unterhielt der NWDR in Berlin ein Funkhaus, aus dem Programme für den Gesamtbereich des NWDR ebenso wie in den übrigen Funkhäusern des NWDR ausgestrahlt wurden.
Die jüngste Anstalt des deutschen Rundfunks ist der Saarländische Rundfunk, der durch Gesetz vom 27. November 1956 ins Leben gerufen wurde. Nach § 27 dieses Gesetzes (Amtsblatt des Saarlandes 1957, S. 1552) tritt diese Anstalt mit dem 1. Januar 1957 in alle Rechte und Pflichten der Saarländischen Rundfunks GmbH, ein. Diese GmbH war auf Grund des saarländischen Gesetzes vom 18. Juni 1952 erlassen worden, das ein Rundfunkmonopol des Saarländischen Staates verkündete.
Bis dahin wurde der Saarländische Rundfunk von einer Abteilung des französischen Gouverneurs, dem sog. Rundfunkamt für das Saargebiet, betrieben. Die Errichtung des Saarländischen Rundfunks als Anstalt des deutschen öffentlichen Rechtes erfolgte im Zuge der Rückgliederung des Saargebietes gemäß den Pariser Abkommen vom 23. Oktober 1954 (Bundesgesetzblatt 1955/HS. 295 ff.).
Aus NWDR werden NDR und WDR und die ARD
Von den älteren Anstalten wurde der NWDR aufgelöst und seine Sendeaufgaben dem Westdeutschen Rundfunk in Köln gemäß dem Gesetz vom 25. Mai 1954 für das Land Nordrhein-Westfalen übertragen. Die übrigen zum Sendegebiet des NWDR gehörenden Länder schlossen einen Staatsvertrag über die Neuordnung des Rundfunks in ihrem Gebiet und errichteten den Norddeutschen Rundfunk mit dem Sitz in Hamburg (16. 2. 1955) 30.3 bzw. 31. 3.1955).
Ferner wurde ein Staatsvertrag über die Bildung des Nord- und Westdeutschen Rundfunkverbandes unter dem 16. Februar 1955 geschlossen, der die Liquidation des NWDR durchzuführen hat und Gemeinschaftsaufgaben des Westdeutschen und Norddeutschen Rundfunks verwaltet.
Ohne die Organisation des Südwestfunks zu verändern, wurden die französischen Ordonnancen mit Wirkung zum 1. Mai 1952 bis auf einige Bestimmungen über Sendemonopol und Verhältnis zur Bundespost durch den Staatsvertrag vom 27. August 1951 abgelöst, der zwischen den Ländern Baden, Rheinland-Pfalz und Württemberg- Hohenzollern abgeschlossen wurde, wobei das Land Baden-Württemberg die Rechtsnachfolge für die in Baden-Württemberg aufgegangenen Länder Baden und Württemberg- Hohenzollern übernahm.
Die Anstalten der Bundesrepublik Deutschland haben sich im Juni 1950 zu einer Arbeitsgemeinschaft (ARD) zusammengeschlossen, um die gemeinschaftlichen Interessen des Rundfunks zu fördern. Die allgemeine Geschäftsführung und die Vertretung der Arbeitsgemeinschaft wechselt turnusmäßig jedes Jahr.
1950 - Jetzt kommt das Fernsehen
Das wichtigste Ereignis für den Rundfunk ist der Beginn des Fernsehens. Das Fernsehen ist in Deutschland wie in den anderen europäischen Staaten ein Kind des Hörrundfunks und in seinen Anfängen mit den Mitteln des Hörrundfunks und durch die mit seiner Durchführung betrauten Organisationen aufgezogen worden.
Nach dem Kriege bestand in Hamburg eine Restgruppe der früheren Reichspost-Fernseh-GmbH, die am 1. Oktober 1948 in den NWDR übernommen wurde. Kurz vorher hatte der Verwaltungsrat des NWDR beschlossen, daß mit dem Einverständnis der britischen Militärregierung die Entwicklung des Fernsehens wieder aufgenommen werden sollte. Bereits von 1936 bis 1943 hatte es in Deutschland einen Fernseh- Versuchsbetrieb gegeben, der mit der Verkündung des totalen Krieges in Berlin aufgelöst wurde. Teile siedelten nach Paris über. In diesem Anfangsstadium wurde schon die 625-Zeilen-Norm für das deutsche Fernsehen beschlossen.
Ab 27. November 1950 begann der NWDR ein regelmäßiges Versuchsprogramm an drei Tagen in der Woche auszustrahlen. Weihnachten 1952 wurden die Fernsehsender Köln und Hannover in Betrieb genommen. Dank des Zusammenwirkens mit der Bundespost, die die Relaisstrecken ausbaute, und der Arbeit der Industrie konnten die Sender Berlin, Hamburg, Hannover, Köln und Langenberg in der Folgezeit das regelmäßige öffentliche Fernsehen ausstrahlen.
Am 29. Mai und 2. Juni 1953 nahmen die Fernsehsender des Hessischen Rundfunks und des Südwestfunks ihren Betrieb auf, nachdem die Relaisstrecken bis in diese Sendegebiete geführt waren und das Vertragswerk "Deutsches Fernsehen" im März 1953 beschlossen wurde, das den Anteil der einzelnen Sendeanstalten an einem künftigen gemeinsamen deutschen Fernsehprogramm regelte.
Damit war für die Bundesrepublik die Entscheidung zunächst dahin gefallen, daß das Fernsehen nicht zentral, sondern als Gemeinschaftsaufgäbe von allen Anstalten zusammen betrieben wurde, wobei jede der Anstalten, die hierzu in der Lage war, zu dem Programm beisteuerte. Es war ferner entschieden, daß das Fernsehen zum Aufgabenkreis der Rundfunkanstalten gehörte und von diesen entwickelt und ausgebaut wurde.
Die Beziehungen der Rundfunkanstalten zu der Deutschen Post hinsichtlich des Fernsehens wurden durch den Fernsehleitungsvertrag geregelt, den jede Anstalt mit der Post abschloß (Ende 1955).
Dieser Artikel ist eine Kurzform eines Schnappschusses aus 1955.