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Kapitel 3

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Dieses kleine Handbuch der 35mm Kino- und Projektions- Technik aus 1953 ist 123 Seiten lang und beginnt mit der Einleitung und der Inhalts- Übersicht hier auf der einführenden Hauptseite.
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3. Instandhaltung der Sicherheitseinrichtungen

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Im Gegensatz zu den bisher beschriebenen Störmöglichkeiten,

die sich sofort beim Betrieb bemerkbar machen, ist dies bei den Sicherheitsvorrichtungen nicht immer der Fall, da sie ja meist nicht laufend benutzt werden. Es ist also durchaus vorstellbar, daß eine der Sicherheitsvorrichtungen nicht in Ordnung ist, ohne daß sich der Vorführer dieser gefährlichen Tatsache bewußt ist.

Das Wesen der Sicherheitsvorrichtungen besteht eben darin, daß sie nur selten, möglichst überhaupt nicht in Erscheinung treten sollen. Hier haben wir eine ähnliche Situation wie mit den Handfeuerlöschern. Sie sind in den Betrieben vorhanden, man vergißt oft ihre Anwesenheit, und wenn sie nach Jahren plötzlich benötigt werden, sind sie nicht mehr gebrauchsfähig und versagen.

Solche Rückschläge vermeidet man durch periodische Kontrollen in bestimmten Zeitabständen. Dasselbe gilt für die Sicherheitseinrichtungen am Tonfilmprojektor. Sie sollten täglich einmal auf ihre Bereitschaft geprüft werden. Dazu muß man aber wissen, was für Einrichtungen dieser Art vorhanden sind.

Ein erster Blick auf die Lichtspieltheaterverordnung

Eine kurze Aufstellung soll sie ins Gedächtnis zurückrufen, wobei die in Frage kommenden gesetzlichen Vorschriften aufgeführt werden. Der Absatz 3 des § 61 der „Lichtspieltheaterverordnung" lautet:

„Im Wirkungsbereich der Wärme- und Lichtstrahlen muß der Film wirksam vor Entzündung bewahrt werden. Zu diesem Zweck muß

  • a) das Bildfenster eine von Hand bedienbare Abblendung und
  • b) Schutzvorrichtungen


besitzen, die einen selbständigen Licht- und Wärmeabschluß bewirken, sobald der Film reißt, im Bildfenster stehenbleibt oder sonst seine Laufgeschwindigkeit so gering wird, daß seine Entzündung im oder am Bildfenster möglich ist."
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Der Lichtverschluß (früher Katzenaugenverschluß)

Die erste Forderung, Punkt a, wird durch den Lichtverschluß (früher Katzenaugenverschluß) am Lampenhaus erfüllt. Um Störungen zu vermeiden, soll man darauf achten, daß er sich immer leicht schließen läßt. Besonders, wenn längere Zeit die Bogenlampe mit voller Stromstärke auf den Verschluß eingewirkt hat, tritt sehr leicht - bei den älteren Katzenaugenverschlüssen - ein Klemmen auf. Dieses Klemmen muß sofort beseitigt werden, denn im Gefahrenfalle muß sich jeder Handgriff sofort ohne Schwierigkeit ausführen lassen.

Man vermeide überhaupt eine allzu lange Einwirkung der Bogenlampe auf den Lichtverschluß des Lampenhauses und schalte lieber die Lampe ab.

Die Feuerschutzklappe

Zu den unter Punkt b genannten Einrichtungen gehört die Feuerschutzklappe, die den Strahlengang unterbricht, sobald das Werk (das Getriebe) mit zu geringer Geschwindigkeit läuft oder gar stehenbleibt. Die Feuerschutzklappen-Einrichtung besteht aus einer Blechklappe, die durch Fliehkraft oder Friktion betätigt wird (s. Abb. 16) und sich in genügender Entfernung von dem Bildfenster befindet.

Oft findet man die Feuerschutzklappen im Innern von Trommelblenden, (wo) in denen sie sich nach Erreichen einer bestimmten Geschwindigkeit durch Fliehkraft öffnen (s. Abb. 17).

Im allgemeinen sind die Klappen so eingestellt, daß sie sich bei einer Filmgeschwindigkeit von 12 bis 15 Bildern pro Sekunde öffnen. Werden die Feuerschutzklappen nicht angehoben, so ist eine Verklemmung eingetreten oder das Öl verharzt. Fallen die Klappen nicht von alleine, so können ähnliche Gründe die Ursachen sein. Besonders sollen dabei auch die Federn untersucht werden, die vielleicht verklemmt oder auch durch zu große Hitzeeinwirkung ermüdet sind. Man vermeide überhaupt, daß der volle Lichtstrahl auf die nichtlaufende Maschine gegeben wird.

Der damit verbundene konzentrierte Hitzeanfall führt zweifellos zu Beschädigungen dieser doch recht empfindlichen Einrichtungen, die nur im Falle einer Gefahr kurzzeitig diese Belastung aufnehmen sollen. Besonders bei Trommelblenden, die aus Gründen einer geringen Massenbeschleunigung aus Leichtmetall hergestellt sind, findet man gelegentlich, daß die Klappen durch zu starke Wärmeeinwirkung Schaden genommen haben (eingebrannte Löcher).

Die Protektorklappe

Eine weitere Einrichtung dient dazu, bei Filmriß automatisch eine besondere Feuerschutzklappe in den Strahlengang zu bringen. Diese Protektor-Einrichtung besteht aus einer gebogenen Kappe, die über der oberen Filmschleife liegt. Wenn der Film zwischen Vorwickeltrommel und Filmführung reißt, so staut sich der Film und drückt die Protektorklappe nach oben, wodurch die Feuerschutzklappe ausgelöst wird und in den Strahlengang fällt. Meist ist diese Einrichtung noch mit Quecksilberschaltern ausgerüstet, die dann bei Filmriß noch den Motor und die Tonlampe ausschalten (siehe Abb. 18).

Diese Einrichtung arbeitet so schnell, daß selbst bei größten Stromstärken der Film nicht entzündet wird. Wie aus dem vorigen ersichtlich, soll schon durch den geringen Filmdruck der Mechanismus ausgelöst werden. Ist das nicht der Fall, so ist diese Störung meist auf ein Verbiegen des Gestänges zurückzuführen, manchmal gehen auch die Lagerstellen zu schwer, weil sie verschmutzt sind oder verharztes Öl sich in ihnen befindet.

Die Kühleinrichtungen

Im Absatz 4 des erwähnten § 61 heißt es weiter:

„Bei hohen Wärmegraden im Bildfenster sowie bei starker Erwärmung der Bildfensterteile sind Vorkehrungen zu treffen, die eine Entzündung des Filmes nach Möglichkeit verzögern. Die zu diesem Zwecke angebrachten Vorrichtungen müssen so mit dem Triebwerke (Antriebsmotor) des Bildwerfers gekuppelt sein, daß ein Inbetriebsetzen des Bildwerfers nur möglich ist, wenn diese Vorrichtungen bereits im Betrieb und voll wirksam geworden sind oder gleichzeitig wirksam werden; erst dann darf ein Bildwurf möglich sein."

Hierzu gehören die Kühleinrichtungen, die mit Luft oder Wasser oder mit beiden arbeiten. Bei der Luftkühlung wird der Film im Bildfenster angeblasen. Die Luft wird durch ein besonderes Gebläse oder gleich durch den Antriebsmotor (Kompressormotor) erzeugt und vermittels Düsen auf die Vorder- und Rückseite des Films geblasen. Um zu vermeiden, daß projiziert wird, ohne daß das Gebläse in Tätigkeit ist, schaltet man in den Luftstrom einen Zwangsschalter, der den Lampenstrom unterbricht, oder man verwendet eine Feuerschutzklappe, die erst durch den Luftstrom aus dem Strahlengang gehoben wird.

Die Kühlung des Bildfensters

Außer dem Film müssen noch die Metallteile des Bildfensters gekühlt werden. Zusätzlich zu der Gebläseluft verwendet man hierzu oft den Luftstrom, der von der Trommel- oder Kegelblende (Ventilatorblende) bei der Rotation erzeugt wird. Auch die vom Antriebsmotor erzeugte Saug- oder Druckluft wird zur Kühlung verwendet.

Da die Metallteile des Bildfensters trotzdem noch sehr heiß werden, wird für dieses die besonders intensive Wasserkühlung angewendet. Sollte der Zwangsschalter versagen, so reinigt man alle beweglichen Teile und ölt sie sorgfältig mit dünnem Öl.

Ferner prüfe man, ob auch Luft durch die Düsen kommt und diese nicht verstopft sind. Um dies zu vermeiden, empfiehlt es sich, mit gereinigter Luft zu arbeiten, indem man die vom Kompressor abgegebene Luft über ein mit Wasser gefülltes Gefäß laufen läßt, wodurch Staub und Öl niedergeschlagen werden, und die gereinigte Luft obendrein einen geringen Feuchtigkeitsgehalt bekommt (Luftanfeuchter!), der wesentlich zur Filmschonung - besonders bei hohen Stromstärken - beiträgt.

Zur Pflege der Kompressoren gehört es, diese entsprechend den Betriebsvorschriften zu ölen, da sonst die Luftförderung stark nachläßt und ein starker Verschleiß der rotierenden Teile eintritt.

Die mechanischen Direktschalter zum Abschalten

Der letzte Punkt (5) des § 61 lautet:

„An dem Bildwerfer muß eine Schalt Vorrichtung vorhanden sein, durch die sowohl die Lichtquelle als auch der Antriebsmotor gemeinsam ausgeschaltet werden können."

Diese Bedingung kann man dadurch erfüllen, daß man mechanische Schalter (Hebel- oder Walzenschalter) verwendet, die Kontakte für Motor und Lampe haben, so daß nur ein gleichzeitiges Schalten möglich ist. Neuerdings werden oftmals Schütze verwendet, die Anschlüsse für Motor und Lampe haben und die durch einen Druckschalter fernbetätigt werden. Mit einem leichten Druck kann man die ganze Anlage stromlos machen.

Um Störungen bei den mechanischen Direktschaltern wie auch bei den Schützen zu vermeiden, sollen die beweglichen Teile schmutzfrei gehalten und, soweit erforderlich, leicht geölt oder gefettet werden. Die Kontakte oder Kontaktfinger sind sauber zu halten und die verschmorten Stellen von Zeit zu Zeit mit feinstem Schmirgelleinen zu glätten.
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Mit Wasser gefüllte Kühlküvetten

Bei B- und C-Einrichtungen sowie bei besonders hohen Stromstärken werden zwischen Lampenhaus und Projektor noch mit Wasser (bzw. einer Salzlösung) gefüllte Kühlküvetten gebracht (s. Abb. 19). Diese nehmen einen sehr großen Teil der Wärmestrahlung auf, leider aber auch einen Teil des Lichtes.

Oftmals tritt noch eine geringe Verfärbung des Lichtes ein. Die Küvetten müssen von Zeit zu Zeit gesäubert werden, da sich immer ein Niederschlag bildet. Dieser läßt sich im allgemeinen durch Ausspülen mit schwacher Salzsäurelösung beseitigen. In hartnäckigeren Fällen schraubt man die Küvette auseinander und nimmt eine mechanische Reinigung mit der Bürste vor. Beim Zusammensetzen achte man darauf, daß das Zusammenschrauben gleichmäßig und nicht zu stark erfolgt, da sonst die Scheiben bei Erwärmung oder geringen Erschütterungen platzen können.

Bei B- und C-Apparaten pflegt in der Küvette eine Klappe zu sein, die als Schwimmer ausgebildet ist. Man erreicht dadurch, daß der Lichtstrahl unterbrochen wird, wenn die Küvette ohne Wasserfüllung ist. Man achte also darauf, daß die Klappe leichtgängig ist.

Der § 60 der „Lichtspieltheaterverordnung"

Für das Lampenhaus sieht der § 60 der „Lichtspieltheaterverordnung" vor:

  • „1. Die Lichtquelle muß in einem allseitig umschlossenen Gehäuse (Lampengehäuse) eingeschlossen sein, das sich nur so weit erwärmen darf, daß ein an- oder aufgelegtes Filmstück sich nicht vor Ablauf von zehn Minuten entzündet.
  • 2. Der Film darf bei fehlerhaftem Lauf nicht in das Lampenhaus gelangen können.
  • 3. Das Auflegen von Filmrollen auf das Lampengehäuse muß durch die Formgebung verhindert sein.
  • 4. Das Herausfallen glühender Kohleteilchen muß verhindert sein.
  • 5. Die Rückwand des Gehäuses kann durch Spiegel, unverbrennbare Vorhänge oder entsprechende Vorrichtungen ersetzt werden.
  • 6. Die durch die Lichtquelle etwa entstehenden Verbrennungsgase sind aus dem Lampengehäuse unmittelbar ins Freie oder in einen Schornstein abzuführen."

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Die Lieferanten sind in der Pflicht

Hierzu kann der Vorführer selbst nichts tun, da diese Vorschriften von den Lieferfirmen beachtet werden (müssen). Im Gegenteil, mancher Vorführer hat durch Basteln und Anbringen von Zusatzeinrichtungen in Unkenntnis dieser Vorschriften gegen diese verstoßen. Die Einhaltung des Punktes 6 (Abführung der Verbrennungsgase) soll der Vorführer in seinem eigenen Interesse mit überwachen. Dringt während des Betriebes aus dem Lampenhaus Rauch oder ist im Innern desselben ein übermäßiger Beschlag - durch Beckdämpfe - festzustellen, dann muß der Abzug in Ordnung gebracht werden.

Der 35mm Film läuft von Trommel zu Trommel

Verfolgen wir den Lauf des Films im Bildwerfer. Von der oberen Feuerschutztrommel läuft der Film über den Projektor in die untere Feuerschutztrommel. Für diese Trommeln und die hierbei verwendeten Spulen sagt der § 47 der Lichtspieltheaterverordnung folgendes:
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  • „1. Die Filmrollen müssen bei der Vorführung auf Spulen aus Metall oder aus anderen unverbrennbaren Stoffen aufgewickelt und in Trommeln (Feuerschutztrommeln) eingeschlossen sein. Die Feuerschutztrommeln, die gleichfalls aus Metall sein müssen, sollen grundsätzlich einen inneren Durchmesser von nicht mehr als etwa 0,50 m haben, so daß sie in der Regel nicht mehr als 600 m Film zu fassen vermögen.
  • 2. Jede Trommel muß mindestens zwei Öffnungen besitzen, deren Gesamtquerschnitt mindestens 6% ihrer Gesamtoberfläche beträgt. Die Öffnungen sind mit Drahtgewebe zu verschließen, dessen Maschenzahl zwischen 49 und 64 Maschen je qem liegt.
  • 3. Die Eintritts- und Austrittsöffnungen der Trommeln müssen durch möglichst lange und enge Führungen aus Metall (Feuerschutzkanäle) gesichert sein, die bei stehendem Film das Übergreifen eines Filmbrandes auf den Trommelinhalt verhindern. Die Feuerschutzkanäle müssen so beschaffen sein, daß der Film aus ihnen bei geschlossener Trommel seitlich nicht herausgerissen werden kann.
  • 4. Die Trommeln müssen so eingerichtet sein, daß eine Vorführung bei geöffneter Trommel wirksam verhindert wird."

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Am Anfang war der Bildwerferraum ok

Wenn auch durch die Lieferfirmen diese Bedingungen eingehalten werden, so tritt doch nach Jahren, wenn Reparaturen von eigener Hand oder auch Handwerkern durchgeführt werden, infolge Unkenntnis der Vorschriften ein Verstoß gegen diese ein.

Sollte im Bildwerferraum doch ein Brand entstehen, so haben die Kabinenfenster- Einrichtungen die Aufgabe, mit Hilfe ihrer beweglichen Schieber einen Abschluß zum Zuschauerraum herbeizuführen. Damit soll nicht nur ein Ausbreiten des Feuers, sondern auch sein Erkennen durch das Publikum und damit das Entstehen einer Panik verhindert werden.

Der § 38 der „Lichtspieltheaterverordnung"

sieht hier folgendes vor: „Die Schauöffnungen dürfen höchstens 250cm2 groß sein. Die Bildöffnungen dürfen nicht größer sein, als es der Strahlendurchgang erfordert. Beide Arten von Öffnungen sind mit in Eisenrahmen oder Zementputz fest verlegten Glasscheiben von mindestens 5mm Stärke rauchdicht abzuschließen. Außerdem sind die Öffnungen mit einem mindestens 2mm starken Eisenschieber auszurüsten, der in Führungen sicher und leicht gangbar geführt ist, so daß ein Klemmen oder Herausspringen vermieden wird. Die Schieber müssen sich im Falle eines Brandes augenblicklich selbsttätig schließen und außerdem von Hand bedienbar sein."

Die Bedingung, daß sich die Schieber im Falle eines Brandes augenblicklich selbsttätig schließen sollen, wird dadurch erfüllt, daß man die Auslöse-Einrichtung in der Nähe des zu erwartenden Brandherdes anbringt. Die größte Wahrscheinlichkeit für die Entstehung eines Brandes ergibt sich für das Bildfenster, da dort Licht und Wärme konzentriert sind.

Wenn auch beim normalen Betrieb auf Grund der beschriebenen Sicherheitseinrichtungen die Entzündungstemperatur des Films nicht erreicht wird, so kann dies doch durch Verkettung unglücklicher Umstände eintreten.

Und wenn es doch mal brennt ........

Es braucht sich nur ein Stück Film (Perforation) zu lösen und im Bildfensterausschnitt hängen zu bleiben. Man bringt deswegen dicht über dem Bildfenster eine Brandschleife (Abb. 20) an, die aus Nitrofilm bestehen muß. Diese unter Zug stehende Schleife hält einen Kontakt zusammen, über den der Haltestrom der Kabinenfenster-Magnete fließt. Im Falle eines Brandes wird auch sofort die Brandschleife erfaßt, die Kontakte öffnen sich, und die Schieber der Kabinenfenster fallen.

Eine Kontrolle für das einwandfreie Fallen der Kabinenfensterschieber pflegt der Vorführer dadurch zu machen, daß er abends beim Verlassen des Bildwerferraums gewohnheitsmäßig den, »Hauptschalter Bildwerferraum" betätigt, wodurch auch der Haltestrom der Kabinenfenster-Magnete unterbrochen wird.

Damit ist aber nicht gesagt, daß der Brandschleifenkontakt einwandfrei arbeitet, denn er kann ja verklemmt sein und sich nicht öffnen, auch wenn der Zug durch die Brandschleife aufgehört hat. Man prüft deshalb von Zeit zu Zeit das einwandfreie Arbeiten des Brandschleifenschalters durch Abnehmen der Brandschleife. Da die Brandschleife nicht ganz dicht an die obere Filmschleife herangebracht werden kann, versieht man sie mit einer Zunge, die von der Brandschleife abgebogen und dicht an den Film herangebracht wird.

Eine weitere Vorschrift besagt, daß bei zwei Projektoren als Personal ein geprüfter Vorführer - nebst einer Hilfskraft - zulässig ist, wenn jeder Bildwerfer einen „Gefahrenschalter" besitzt, durch den Triebwerk und Bogenlampe gleichzeitig abgeschaltet werden können. Bei dem Gefahrenschalter sowie dem dazugehörenden Schutz prüfe man die Leichtgängigkeit und säubere gelegentlich die Kontakte.

Letzte und wichtige Kontrollen :

Und da wir gerade im Bildwerferraum sind, wollen wir gleich noch die Überdruckfenster (§ 39) auf Leichtgängigkeit prüfen.

Am Umrolltisch, der sich mindestens in einer Entfernung von 1,50m vom Bildwerfer befinden muß (§ 49), kontrollieren wir, ob sich nicht mehr als die für den Bildwerferraum zulässige Menge von 30g Filmkitt befindet (§ 48), die gegen Umfallen gesichert ist. Ist der Wassereimer gefüllt und die Feuerschutzdecke bzw. der nasse Scheuerlappen (§51) noch vorhanden ?

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